Bundesrat gegen Änderung der Zuständigkeiten

Vermittler müssen ran

(26.9.) Der Bundesrat hat heute zu dem von der Bundesregierung geplanten Gesetz zur Verlagerung der Zuständigkeiten im Gentechnikrecht den Vermittlungsausschuss angerufen.

Streitpunkt ist nach wie vor die Absicht der Bundesregierung, die Zuständigkeit des Umweltbundesamtes (UBA) für die Genehmigung von Freisetzungen und die Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zu übertragen.

Der Bundesrat hatte dieses Vorhaben bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs abgelehnt. Die Bundesregierung blieb jedoch bei ihrer Haltung. Nun wird der gemeinsame Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag einen Kompromiss finden müssen.

Das Verhandlungsziel der Länder ist eindeutig: Die geplante Zuständigkeitsverlagerung auf die höchste deutsche Naturschutzbehörde soll zurückgenommen werden. Zur Begründung erklärte der Bundesrat, die Gentechnik sei eine Querschnittsaufgabe des Umweltschutzes, bei der sämtliche Auswirkungen von GVO auf die gesamte Umwelt und die menschliche Gesundheit zu berücksichtigen seien. Dies gehe weit über die Aufgaben des Naturschutzamtes hinaus. Die mit dem Gesetz ebenfalls geplante Verlagerung von gentechnikrechtlichen Zuständigkeiten des Robert-Koch-Instituts auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens.

Wenig Erfolgsaussichten

Trotz des jetzt beantragten Vermittlungsverfahrens wird die Bundesregierung ihr Vorhaben voraussichtlich durchsetzen können. Sie hat den Gesetzentwurf als „Einspruchsgesetz“ formuliert, weil nach ihrer Auffassung die Belange der Länder durch das Gesetz nicht in besonderem Maße berührt werden. Das hat zur Folge, dass die Koalitionsmehrheit im Bundestag den Vermittlungskompromiss ablehnen kann. Anschließend bliebe der Länderkammer nur noch die Möglichkeit, gegen den ihr erneut vorzulegenden Gesetzentwurf Einspruch zu erheben. Diesen Einspruch kann der Bundestag abschließend - mit absoluter Mehrheit - zurückweisen, so dass die Bundesregierung das Gesetz in der von ihr gewünschten Fassung in Kraft setzen kann.