Politik international

Große Mehrheit für Cartagena-Protokoll

Das EU-Parlament in Straßburg hat sich mehrheitlich für die Umsetzung des Cartagena-Protokolls über die biologische Sicherheit in europäisches Recht ausgesprochen. Mit einigen Änderungen stimmte es einem Verordnungsentwurf der Kommission zu.

Das im Januar 2000 unterzeichnete Cartagena-Protokoll enthält Vorschriften über die grenzüberschreitenden Transporten mit gentechnisch veränderten Organismen. Vorgesehen ist die Einrichtung eines Anmelde- und Informationssystems.

Die Europaparlamentarier fordern bei der Umsetzung des Abkommens in der EU jedoch eine Reihe von Änderungen, die über die Bestimmungen des Cartagena-Protokolls hinausgehen. So sollen gentechnisch veränderte Nahrungs- oder Futtermittel aus der Europäischen Union in Drittstaaten nur exportiert werden, wenn diese GVO in der Gemeinschaft als Nahrungs- oder Futtermittel zugelassen sind. Die zuständige EU-Kommissarin Margot Wallström lehnte eine solche Verschärfung der Bestimmungen in einer Rede vor den Europaparlamentariern ab.

Dagegen begrüßte sie die Einbringung einer Erleichterung, von der vor allem die biotechnologische Forschung in der Gemeinschaft profitieren dürfte: Das Plenum votierte dafür, den Export von GVO zur Freisetzung in der Umwelt von der Anmelde- und Genehmigungspflicht auszunehmen, wenn für die absichtliche Freisetzung dieser GVO im Empfängerland eine Genehmigung erteilt wurde. Auch GVO, die zur Verwendung in geschlossenen Systemen oder nur zur Durchfuhr vorgesehen sind, blieben von dem schriftlichen Anmeldeverfahren ausgenommen.

Die EU-Verordnung zur Umsetzung des Cartagena-Protokolls, das von der Europäischen Union im Juni 2002 ratifiziert wurde, unterliegt dem Mitentscheidungsverfahren. Nach der ersten Lesung im Europaparlament wird sich jetzt der EU-Ministerrat mit der Vorlage befassen.

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