Dänemark

Koexistenz: Strikt und pragmatisch

(20.02.) Die dänische Regierung hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die Koexistenz von landwirtschaftlichen Anbausystemen mit und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen geregelt werden soll. Nach Aussage des dänischen Landwirtschaftsministers soll das Gesetz in Kraft sein, wenn das erste GVO-Saatgut in den Handel kommt. Für den deutschen Bauernverband ist das dänische Konzept „richtungsweisend“.

Streitfall Koexistenz: In Deutschland verschärft sich die öffentliche Auseinandersetzung. Die Positionen liegen weit auseinander.

In Dänemark ist man offenbar einen Schritt weiter: Die Regierung dort hat Koexistenz-Regeln ausgearbeitet. Wissenschaft, Politik und Verbände waren beteiligt.

Als erstes Land in der EU will Dänemark den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen regeln. Die dänische Regierung hat ein Gesetz ausgearbeitet, mit dem die Koexistenz verschiedener Anbauformen und damit die Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte dauerhaft gesichert werden soll.

Dem nun fertiggestellten Gesetzentwurf ging ein mehrstufiger Beratungs- und Diskussionsprozess voraus, an dem wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und das Parlament beteiligt waren.

Die konkreten Koexistenz-Regeln umfassen verschiedene, nach Kulturarten differenzierte Maßnahmen zur Minimierung von Auskreuzung und Vermischungen wie etwa Abstandsflächen, Pufferzonen, Fruchtwechsel und Reinigung von Maschinen. Sie gehen auf die Arbeit der Analysis Group zurück, die von mehreren wissenschaftlichen Instituten getragen wurde. Bei einer Reihe von Kulturarten kann mit den jeweils vorgeschlagenen Maßnahmen die gewünschte Koexistenz gesichert werden. Andere, etwa Raps, benötigen weitere Untersuchungen.

Dialog vor Ort

Will ein dänischer Landwirt gv-Pflanzen anbauen, muss er seine Nachbarn und die dänische Anbaubehörde (Danish Plant Directorate) informieren. Er kann sein Vorhaben nur dann durchführen, wenn innerhalb des jeweils vorgeschriebenen Mindestabstands keine konventionellen Pflanzen derselben Kulturart ausgesät werden. Auch die Saatgutfirmen müssen ihre GVO-Verkäufe an die Behörde melden. Landwirte benötigen einen besonderen Erlaubnisschein für den Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen.

Haftung: Fonds für Entschädigungszahlungen

Auch die in Deutschland heftig umstrittene Frage der Haftung ist in Dänemark pragmatisch geregelt.

  • Ein Landwirt, der gv-Pflanzen anbaut, haftet nur dann, wenn er gegen die Koexistenz-Regeln verstoßen hat.
  • Entschädigungsberechtigt sind nur „Vermarktungsverluste“, etwa wenn durch GVO-Beimischungen Produkte kennzeichnungspflichtig werden und dadurch niedrigere Marktpreise erzielen.
  • Zunächst werden die erforderlichen Analysen vom dänischen Staat bezahlt. GVO-bedingte Mindereinnahmen eines Landwirts gleicht die dänische Pflanzenbehörde aus.
  • Im zweiten Schritt wird ein Fond eingerichtet, aus dem Vermarktungsverluste entschädigt werden. Der Fond soll über eine Abgabe finanziert werden, die jeder gv-Pflanzen anbauende Landwirt zu zahlen hat.
  • Die Koexistenz-Regeln gelten ausschließlich für solche gentechnisch veränderten Pflanzen, die in der EU für den Anbau zugelassen und als sicher bewertet wurden.