Nach der Studie zu herbizidresistenten Pflanzen und Artenvielfalt

Britische Regierung erlaubt Anbau von gv-Mais

Die britische Regierung hat dem Anbau von herbizidresistentem Mais zugestimmt - allerdings zeitlich begrenzt und unter einschränkenden Auflagen. Dagegen wird der Anbau von Raps und Zuckerrüben vorerst nicht erlaubt. Dennoch haben vor allem Wissenschaftler und Wissenschaftsorganisationen die Entscheidung begrüßt. Kritik gab es von Umweltverbänden.

Margret Beckett, britische Umweltministerin: „Die FSE-Versuche haben weitreichende Fragen aufgeworfen zu Anbaukonzepten und ihrer Beziehung zur Umwelt. Sie haben auch den Fall-zu-Fall-Ansatz bekräftigt. Es gab keinen offenkundigen Unterschied zwischen gv- und konventionellen Pflanzen. Die besten, aber auch die schlechtesten Ergebnisse für die Umwelt lieferten Versuche mit konventionellen Pflanzen.“

Prof. John Lawton, Vorsitzender des National Environmental Research Council: „Der Rat für Umweltforschung begrüßt, das sich die Diskussion über die Umweltfolgen des Anbaus von gv-Pflanzen auch weiterhin auf eine solide wissenschaftliche Basis stützen wird.“

Jules Pretty, geschäftsführender Vorsitzender ACRE (Advisory Committee on Releases to the Environment). “ Die Entscheidung der Regierung unterstreicht, dass gv-Pflanzen auf Basis des Fall-zu-Fall-Prinzips behandelt werden sollten. … Herbizidresistenter Mais ist besser für die Artenvielfalt als konventionelle Konzepte und es gibt keine Bedenken hinsichtlich gesundheitlicher oder ökologischer Risiken.“

Die Entscheidung der Regierung, die Umweltministerin Margret Beckett am 9. März 2004 vor dem Unterhaus begründete, stützt sich auf die Ergebnisse einer dreijährigen Versuchsserie (FSE, Farm-Scale Evaluations), deren Ergebnisse im Herbst veröffentlicht wurden. Dabei ging es um die Auswirkungen verschiedener Unkrautbekämpfungs- Konzepte auf die Artenvielfalt. Für Mais, Raps und Rüben sollte herausgefunden werden, ob die neuen Systeme aus gentechnisch veränderten Pflanzen und passendem Komplementärherbizid hinsichtlich der Agrar-Biodiversität besser abschneiden als die derzeit in der Landwirtschaft üblichen Methoden.

Fragen der Produktsicherheit von gv-Pflanzen können im Rahmen der vorgeschriebenen Sicherheitsbewertung auf solider wissenschaftlicher Basis beantwortet werden. Auch akute toxische Auswirkungen auf andere Organismen oder ihr Verunkrautungspotenzial lassen sich vor der Zulassung einer gv-Pflanze einschätzen. Mögliche Folgen des Anbaus herbizidresistenter Pflanzen für die Artenvielfalt bei Pflanzen, Insekten oder Vögeln wurden aus Sicht der britischen Regierung dagegen in den Zulassungsverfahren nicht befriedigend berücksichtigt. Um diese Wissenslücke zu schließen, hatte sie die FSE-Untersuchungen in Auftrag gegeben.

Konsequent setzt die britische Regierung nun die Ergebnisse um.

Raps und Rüben: Kein Umweltvorteil, kein Anbau

Bei Zuckerrüben und Raps werden keine herbizidresistenten Sorten zugelassen wie sie im Rahmen der FSE-Studien getestet wurden. Entsprechenden Zulassungsanträgen in der EU will Großbritannien nicht zustimmen.

Bei Raps und Rüben hatten sich die derzeit üblichen konventionellen Unkrautbekämpfungskonzepte als weniger schädlich für die Agrar-Biodiversität gezeigt als solche mit herbizidresistenten Pflanzen.

Mais: Anbau ja, aber…

Bei Mais hingegen wird der Anbau herbizidresistenter Sorten erlaubt. Die HR-Konzepte mit gv-Mais hatten vor allem deshalb besser abgeschnitten, weil das in Großbritannien übliche Herbizid Atrazin die Felder besonders gründlich aufräumt und Unkräuter fast vollständig vernichtet.

Die EU-Zulassung für Atrazin läuft jedoch 2006 aus. Spätestens dann müssen beim Maisanbau weniger umweltschädliche Herbizide eingesetzt werden. Als Folge davon könnten die HR-System ihren „Biodiversitäts- Vorteil“ gegenüber dem herkömmlichen Standard-Konzept einbüssen. Umweltministerin Margret Beckett kündigte an, weitere Untersuchungen dazu durchführen zu wollen.

Der Anbau von herbizidresistentem Mais ist nur unter jenen Bedingungen erlaubt, die sich bei den FSE-Versuchen als vorteilhaft für die Artenvielfalt herausgestellt hatten. Die Sorten der FSU-Untersuchungen gehen auf den T25-Mais zurück, der 1998 in der EU zugelassen wurde. Diese Zulassung läuft 2006 aus. Die britische Regierung will einer Verlängerung nur zustimmen, wenn die Biodiversitäts-Bilanz weiterhin positiv ausfällt.

Voraussetzung für den Anbau von gv-Mais sind zudem angemessene Koexistenz-Regeln, welche das Nebeneinander landwirtschaftlicher Systeme mit und ohne Gentechnik auf Dauer sichern. Solche Regeln sollen auch in Großbritannien umgehend ausgearbeitet werden. Umweltministerin Margret Beckett erwartet einen Anbau von gv-Mais in Großbritannien nicht vor 2005.

Nachtrag (31.März 2004):

Trotz der Entscheidung der Regierung wird in Großbritannien vorerst kein herbizidresistenter Mais angebaut. In einer Erklärung gab Bayer CropScience bekannt, seine Maissorte ChardonLL nicht auf den Markt zu bringen. Die von Regierung angekündigten Auflagen für den Anbau seien bisher nicht festgelegt und ließen weitere Verzögerungen erwarten. Daher sei die Markteinführung der fünf Jahre alten herbizidresistenten Maissorte nicht mehr rentabel. 2006 muss ihre EU-Zulassung erneuert werden.