Sortenzulassung

Gv-Maissorten im EU-Sortenkatalog

(08.09.2004) Die ersten gentechnisch veränderten Pflanzensorten sind in den gemeinsamen Sortenkatalog der EU aufgenommen worden. Ohne Aussprache stimmte die EU-Kommission auf ihrer turnusgemäßen Sitzung am 8. September zu. Siebzehn Maissorten, die sich aus dem insektenresistentem Mais MON810 ableiten, können damit in allen Mitgliedsländern in den Handel kommen und angebaut werden.

Im derzeit laufenden Erprobungsanbau werden mehrere Sorten aus MON810-Mais verwendet. Das Bundessortenamt hatte für sieben dieser Sorten jeweils eine begrenzte Menge freigegeben.

Bereits 1998 wurde der MON810-Mais nach der damals gültigen Freisetzungs- Richtlinie (90/220) gentechnik-rechtlich zugelassen. Verschiedene Züchtungsunternehmen übertrugen dieses „Event“ in zahlreiche Sorten. Wie jede neue Sorte dürfen auch diese erst dann auf den Markt, wenn eine sortenrechtliche Zulassung ausgesprochen ist.

Erst der GVO, dann die Sorte

Die Zulassung als Sorte erfolgt in den einzelnen Mitgliedsländern, in Deutschland durch das Bundessortenamt. Dabei wird geprüft, ob eine neue Sorte die im Saatgutverkehrs- gesetz vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt. Fragen der Umwelt- und Produktsicherheit spielen dabei keine Rolle. Über diese wird ausschließlich im gentechnik- rechtlichen Zulassungsverfahren entschieden.

Ist eine Sorte zugelassen, wird sie in den nationalen Sortenkatalog eingetragen. Anschließend kann eine neue Sorte in den gemeinsamen EU-Sortenkatalog übernommen werden ist. Erst dann ist das Saatgut in allen Mitgliedstaaten freigegeben.

MON810-Mais: Sortenzulassung überfällig

Wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist die EU-Kommission verpflichtet, nationale Sortenzulassungen in EU-weite umzuwandeln. Im Fall der MON810-Sorten bezeichnete Verbraucherschutzkommissar Byrne diesen Schritt als „logisch“. Er verwies auf die seit 1998 bestehende gentechnik-rechtliche Zulassung und eine mehrjährige Anbauerfahrung in Spanien. Dort wird Bt-Mais jährlich auf etwa 30.000 Hektar angebaut, „ohne dass Probleme aufgetreten wären“. Hätte die Kommission den Eintrag in den gemeinsamen Katalog verweigert, drohten nach Auffassung Byrnes gerichtliche Auseinandersetzungen.

Bisher waren siebzehn Sorten aus MON810-Mais auf nationaler Ebene zugelassen, sechs in Spanien und elf in Frankreich. Nachdem die Kommission zugestimmt hat, wird die Aufnahme dieser Sorten in den gemeinsamen Katalog im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Danach ist es grundsätzlich möglich, die Sorten überall in den Handel zu bringen. Allerdings sind in den meisten EU-Ländern die besonderen Anbaubedingungen (Koexistenz) für gv-Pflanzen noch nicht abschließend geregelt. MON810-Mais produziert einen Wirkstoff gegen den Maiszünsler.

Nach den neuen Regeln

Die Kommission wies darauf hin, dass Monsanto, der Inhaber der MON-810-Zulassung, einen nach der inzwischen rechtskräftigen Freisetzungs-Richtlinie 2001/18/EG vorgeschriebenen Überwachungsplan vorgelegt hat. Dieser wurde vom Wissenschaftlichen Pflanzenausschuss positiv beurteilt und von den Mitgliedstaaten im Regelungsausschuss genehmigt. Die MON-810-Sorten und die damit erzeugten Lebens- und Futtermittel fallen unter die neuen, seit April 2004 wirksamen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften.