BMVEL zum Gentechnik-Gesetz

Erklärung sichert Zustimmung

(29.10.) In einer Erklärung hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) zu einigen strittigen Punkten des neuen Gentechnik-Gesetzes Stellung genommen. Damit kam das BMVEL den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland Pfalz entgegen. Die beiden SPD-geführten Bundesländer wollen nun im Bundesrat für das rot-grüne Gentechnik-Gesetz stimmen. Damit ist aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr gebannt, mit dem Gesetz an einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat zu scheitern.

aus den weiblichen Blüten sich entwickelnde Maiskolben

Anerkennung für Erprobungsanbau. Gerade werden die Pflanzenproben aus dem Erprobungsanbau ausgewertet. Die Ergebnisse sollen nun in die künftigen Verordnungen einfließen, mit denen der Anbau gentechnischer Pflanzen geregelt werden soll.

Die Erklärung des BMVEL umfasst sechs Punkte:

  • Bisher war das BMVEL der Auffassung, zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Auskreuzungen seien nur dann tolerierbar, wenn für den betreffenden GVO eine Genehmigung auf Inverkehrbringen vorliege. Diese Position war auf heftige Kritik von Züchtern und Wissenschaftlern gestoßen, da unter solchen Umständen Freisetzungsversuche kaum noch möglich seien. Nun will das BMVEL von der EU-Kommission klären lassen, wie die EU-Richtlinien zu interpretieren sind.
  • Bis diese Frage entschieden ist, sollen bei öffentlichen Forschungsprojekten zusätzliche Maßnahmen gefördert werden, die notwendig sind, um Auskreuzungen zu minimieren.
  • Das rotgrüne Gentechnik-Gesetz sieht eine gesamtschuldnerische Haftung aller GVO-Landwirte einer Region vor, sollte es zu wirtschaftlichen Schäden durch Auskreuzung kommen, die keinem Einzelverursacher zugeordnet werden können. Aus Sicht des BMVEL kann der einzelne Landwirt sowohl durch eine Versicherungslösung als auch durch einen Haftungsfond von möglichen Ansprüchen seiner Nachbarn entlastet werden. Das BMVEL will sich bei der Versicherungswirtschaft für eine angemessene Lösung einsetzen. Es „ermuntert“ aber die „Wirtschaftsbeteiligten“, einen Ausgleichsfonds einzurichten. Eine öffentliche Beteiligung an einem solchen Fond wird weiterhin ausgeschlossen.
  • Das BMVEL wertet den 2004 in mehreren Bundesländern durchgeführten Erprobungsanbau mit Bt-Mais auf. Die dabei gewonnenen Erfahrungen - wie auch die anderer Versuche - sollen in die noch zu erstellenden Verordnung zur „guten landwirtschaftlichen Praxis“ einfließen. Bei diesen Verordnungen ist der Bundesrat zustimmungspflichtig. Ein Erprobungsanbau mit zugelassenen gv-Pflanzen soll künftig von Bundeseinrichtungen wissenschaftlich begleitet werden.
  • Monitoringberichte, die begleitend zu genehmigten Freisetzungsversuchen erstellt werden, sollen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ausgewertet werden. Das BMVEL erstellt darüber Mitte 2005 einen Bericht.
  • Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gentechnik-Gesetz wird das BMVEL einen Bericht erstellen, der Praxiserfahrungen, vor allem zu Auskreuzung und Koexistenz, auswertet. Auf der Grundlage dieses Berichtes soll über eine Novellierung des Gentechnik-Gesetzes entschieden werden.