Niederlande

Koexistenz-Regeln im Konsens

In den Niederlanden haben sich Dachverbände der Landwirtschaft, der Pflanzenzüchter und der Verbraucher auf Regeln für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verständigt. Anders als in Deutschland soll es einen Haftungsfond geben, aus dem wirtschaftliche Schäden durch GVO-Auskreuzungen beglichen werden. Auch der Verband der Ökoanbauer hat dem Konsens zugestimmt.

Maiskolben

Isolationsabstände bei Mais. Das niederländische Komitee hält einen Abstand zwischen gv-Mais und konventionellem Mais von 25 Metern für ausreichend. Zu Nachbarn, die nach Regeln des Ökoanbaus anbauen, soll der Abstand 250 Meter betragen. Beim Erprobungsanbau mit Bt-Mais, der 2004 in Deutschland stattfand, wurde zwischen gv-Mais und anderen Maisflächen ein Mindestabstand von 200 Metern eingehalten.

Sowohl der niederländische Bauernverband LTO als auch Biologica, die Dachorganisation der Ökoanbau-Verbände, haben an der Koexistenz-Vereinbarung mitgewirkt. Hinzu kamen der Züchterverband Plantum NL sowie die Plattform Erde, Bauer und Verbraucher (Platform ABC). Bei der Übergabe des Reports „Koexistenz Primärproduktion“ an den Landwirtschaftsminister zeigten sich die Mitglieder des nach ihrem Vorsitzenden benannten „van-Dijk-Komitees“ mit dem Ergebnis zufrieden. Die gemeinsam erarbeiteten Leitlinien seien geeignet, die unerwünschte Vermischung von gentechnisch veränderten, herkömmlichen und biologischen Ernteprodukten auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Koexistenz und die Wahlfreiheit der Verbraucher seien gewährleistet.

Nun sollen die Empfehlungen des Komitees zu verbindlichen Vorschriften für die niederländische Landwirtschaft aufgewertet werden. Es ist verabredet, diese nach drei Jahren auf einen möglichen Anpassungsbedarf zu überprüfen.

Register

Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen wollen, müssen die Flächen vor der Aussaat, spätestens bis zum 1. Februar jeden Jahres, in ein nationales Register eintragen, damit möglicherweise betroffene Nachbarn sich darauf einstellen können.

Abstandsflächen

Das van-Dijk-Komitee hat bei Kartoffeln, Zuckerrüben und Mais Isolationsabstände festgelegt, die zwischen gentechnisch veränderten und herkömmlichen Beständen einzuhalten sind. Diese gelten nur für solche gv-Pflanzen, die in der EU zugelassen sind und als sicher für Mensch, Tier und Umwelt bewertet wurden.

Die Isolationsabstände betragen bei

  • Kartoffeln: zu herkömmlichen Beständen drei Meter, zu biologischem Anbau zehn Meter;
  • Zuckerrüben: zu herkömmlichen Beständen 1,5 Meter, zu biologischem Anbau drei Meter;
  • Mais: zu herkömmlichen Beständen 25 Meter, zu biologischem Anbau 250 Meter.
  • Zu Raps hat das Komitee keine Empfehlungen abgegeben. Als Gründe wurden das komplizierte Auskreuzungsverhalten von Raps und seine geringe kommerzielle Bedeutung für die niederländische Landwirtschaft genannt.

Gute landwirtschaftliche Praxis

Das van-Dijk-Komitee schlägt vor, einen zertifizierbaren Maßnahmenkatalog zur „guten landwirtschaftlichen Praxis“ (GLP) zu entwickeln. Dort sind kulturartenspezifische Regeln festgelegt, die alle Phasen vom Anbau bis zur Verarbeitung abdecken und geeignet sind, eine Vermischung der Produktionsströme zu vermeiden. Es soll kontrolliert werden, ob die GLP-Regeln eingehalten werden und wirksam sind. Vorgeschrieben sind regelmäßige Probenahmen und Analysen. Felder mit gv-Zuckerrüben sind auf das Auftreten von Schossern zu kontrollieren. Bei Kartoffeln ist im Folgejahr darauf zu achten, dass keine gv-Kartoffeln auf dem Feld verblieben sind, die ein Jahr später als Durchwuchskartoffeln auftreten.

Haftungsfond und verschuldensabhängige Haftung

Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen, haften für wirtschaftliche Schäden bei ihren Nachbarn - aber nur dann, wenn sie die festgelegten Koexistenzregeln nicht eingehalten haben. Nur Schadensfälle, bei denen es keinen schuldhaften Verursacher gibt, werden aus einem Haftungsfond beglichen. In diesen Fond zahlen Agro-Biotech-Unternehmen, Züchter, Landwirte einschließlich der Biobetriebe, Abnehmer der gv-Agrarprodukte und in der Startphase auch der Staat.

Vor allem dem Biologica-Verband ist die Zustimmung zu den ausgehandelten Koexistenz-Regeln schwer gefallen. Es bleibe bei der grundlegenden Ablehnung gentechnisch veränderter Pflanzen, erklärte der Verband. Da ihr Anbau jedoch in der Niederlanden zugelassen sei, seien klare Regeln notwendig.

Die Umweltschutzorganisation Friends of the Earth und derationale Dachverband für biologischen Landbau (IFOAM) kritisierten die Empfehlungen des van-Dijk-Komitee sowie die Zustimmung durch Biologica.