Gentechnik-Gesetz in Kraft

Standortregister: 1000 Hektar Bt-Mais

(03.02.) Mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das neue, Ende November im Bundestag verabschiedete Gentechnik-Gesetz in Kraft getreten. Gleichzeitig wird das darin vorgeschriebene Standortregister für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Bisher sind 92 Standorte mit einer Gesamtfläche von etwa 1000 Hektar angemeldet. Vorgesehen ist der Anbau von Bt-Maissorten, die sich aus dem gv-Mais MON810 ableiten.

Maisfeld

Bt-Mais kurz nach der Aussaat: 2005 in Deutschland auf etwa 1000 Hektar
(Bild: Frühjahr 2004).

Das neue Gentechnik-Gesetz (§16a) schreibt ein bundesweites Register vor, in dem alle Standorte verzeichnet sind, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen freigesetzt oder angebaut werden.

Durch den verpflichtenden Eintrag aller Freisetzungs- und Anbaustandorte in das Register sollen

  • mögliche Auswirkungen von freigesetzten gv-Pflanzen besser überwacht und beobachtet werden können.
  • Landwirtschaftliche Betriebe sollen sich über das Register informieren können, ob in der Nachbarschaft gv-Pflanzen angebaut werden. Ist es der Fall, können die Betriebe Absprachen treffen, um mögliche GVO- Einträge in konventionelle Pflanzen der gleichen Kulturart zu vermeiden.
  • Konventionelle Betriebe können an Hand der Daten des Registers ermitteln, ob überhaupt GVO-anbauende Betriebe in ihrer Nähe sind.

Frühestens neun, spätestens drei Monate vor der Aussaat müssen Landwirte ihre Vorhaben beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) melden.

Der öffentliche Teil des Registers führt Ort, Flurstück und Flächengröße des GVO-Feldes sowie die jeweilige gv-Pflanze auf. Derzeit sind dort 92 Standorte mit einer Gesamtfläche von etwa 1000 Hektar gemeldet. Auf allen Flächen soll Bt-Mais MON810 ausgesät werden.

Weitere Rechtsvorschriften:

Mit dem Inkrafttreten des Gentechnik-Gesetzes wird jedoch die Diskussion nicht zu Ende sein. Weitere Rechtsvorschriften müssen ausgearbeitet werden. Für einige benötigt die Bundesregierung die Zustimmung der Bundesländer, welche die rot-grünen Vorstellungen mehrheitlich ablehnen.

  • Am 2. Februar beschloss das Bundeskabinett eine von Verbraucherschutzministerin Renate Künast vorgelegte „Gentechnik-Beobachtungsverordnung“. Darin wird den Unternehmen, die GVO-Produkte vertreiben, die Pflicht auferlegt, nach der Markteinführung zu beobachten, ob von diesen Produkten unvorhergesehene schädliche Auswirkungen für Umwelt und Gesundheit ausgehen.
  • Nach einer Ankündigung von Renate Künast will sie die überfällige Verordnung über „gute fachliche Praxis“ beim Anbau von gv-Pflanzen noch vor der Aussaat im Frühjahr vorlegen. Darin sollen konkrete Regeln festgelegt werden, die beim Anbau von gv-Pflanzen einzuhalten sind. Umstritten sind hier insbesondere Abstandsflächen zwischen Flächen mit gv- und konventionellen Pflanzen. Dieser Verordnung muss der Bundesrat zustimmen.
  • Auch der zweite Teil des neuen Gentechnik-Gesetzes steht noch aus. Der jetzt in Kraft getretene erste Teil umfasst nur jene Passagen, die ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden konnten. Bei den verbliebenen Teilen, vor allem Vorschriften zu Genehmigung und Überwachung von gentechnischen Anlagen, muss die Mehrheit der Bundesländer zustimmen. Beide, ursprünglich in einem Gesetz vereinten Teile waren im Frühjahr getrennt worden, damit vor allem die Vorschriften zur Koexistenz mit der rot-grünen Bundestagsmehrheit durchgesetzt werden konnten, ohne auf eine Zustimmung des Bundesrates angewiesen zu sein.

Erneut hat das Bundesland Sachsen-Anhalt angekündigt, gegen das Gentechnik-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen. Ende Februar soll die Klage eingereicht werden. Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Rehberger hofft, dass sich noch weitere Bundesländer der Klage anschließen.

Brüssel: Doch EU-Vorschriften zur Koexistenz?

Auch neue Überlegungen aus Brüssel könnten das Gentechnik-Gesetz noch einmal zur Diskussion stellen. Während der Grünen Woche in Berlin deutete die neue EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel eine Wende bei der Koexistenz an. Bisher hatte die Kommission nur Leitlinien zur Koexistenz erarbeitet, die rechtliche Ausgestaltung jedoch den Mitgliedstaaten überlassen. Nun will Fischer Boel prüfen, ob eine EU-weit verbindliche Regelung der Koexistenz besser geeignet sei, für einheitliche Rahmenbedingungen zu sorgen. „Die Regeln dürfen aber nicht so hart sein, dass Produzenten von Gen-Pflanzen auf dem Markt keine Chance haben“, sagte Fischer Boel.