Koexistenzregelungen in den EU-Mitgliedsländern

Koexistenz: Ein europäischer Flickenteppich

Die EU-Kommission will im April 2006 entscheiden, ob die Koexistenz von landwirtschaftlichen Anbauformen mit und ohne Gentechnik EU-weit einheitlich geregelt werden soll. Nur wenige EU-Länder haben bisher nationale Koexistenz-Regeln erlassen, die sich zudem deutlich unterscheiden.

Im Sommer 2003 hatte die damalige EU-Kommission unverbindliche Leitlinien zur Koexistenz verabschiedet, die lediglich einen Rahmen vorgeben, die konkrete Ausgestaltung jedoch den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen.

EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel kann sich ein EU-weit verbindliches Gerüst mit konkreten Vorgaben zur Koexistenz vorstellen. Die genauere Ausgestaltung bliebe weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen.Im April 2006 will die EU-Kommision über die künftige Koexistenz-Strategie entscheiden.

Bisher haben erst einzelne Länder diese Vorgaben umgesetzt. So sind etwa in Dänemark, Österreich, Deutschland und Portugal gesetzliche Regelungen für den Anbau von gv-Pflanzen in Kraft, welche den Fortbestand einer konventionellen Landwirtschaft „ohne Gentechnik“ gewährleisten sollen. In weiteren Ländern wie Niederlande, Spanien, Frankreich oder Tschechien ist der Gesetzgebungsprozess mehr oder weniger weit fortgeschritten.

Wesentliche Punkte zur Sicherung der Koexistenz sind etwa Abstandsflächen zwischen Feldern mit gv- und konventionellen Pflanzen der gleichen Kulturart, ein Anbauregister und die Haftung bei wirtschaftlichen Schäden durch GVO-Einträge in konventionellen Ernteprodukten. Gerade in diesen Kernfragen der Koexistenz haben die EU-Mitgliedsländer jedoch unterschiedliche Wege eingeschlagen. Die nationalen Koexistenzregeln – und damit die Bedingungen für den Anbau von gv-Pflanzen – weichen stark voneinander ab. 2005 wird in Spanien, Frankreich, Deutschland, Tschechien und Portugal gv-Mais angebaut.

Die EU-Agrarkomissarin Mariann Fischer Boel kündigte an, die unterschiedlichen nationalen Koexistenzregeln zu sichten und die jeweiligen Konzepte zu prüfen. Auf der Basis eines von der Kommission zu erstellenden Berichtes soll dann im April 2006 entschieden werden, ob die Strategie einer nationaler Ausgestaltung aufgegeben werden soll. Mehrere vor allem gegenüber der Grünen Gentechnik kritisch eingestellte Länder drängen auf EU-weit verbindliche gesetzliche Regelungen. Zudem wird die Kommission eine zweitägige Konferenz zur Koexistenz in Wien durchführen, deren Ergebnisse in die Entscheidung einfließen sollen.

Am Rande der letzten Agrarministerkonferenz im September 2005 deutete Fischer Boel an, dass sie sich eine verbindliche europäische Vorgabe mit einigen zentralen „Leitideen“ zur Koexistenz vorstellen könne. Die konkrete Ausgestaltung dieses Rechtsrahmens solle aber weiterhin den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben.