Anhörung im Bundestag

Gute fachliche Praxis: 50, 100 oder 500 Meter

Seit 2005 bestellen einige Landwirte in Deutschland ihre Felder mit gentechnisch verändertem Mais. Verbindliche Regeln der Guten fachlichen Praxis für den Anbau von gv-Pflanzen gibt es jedoch nicht. Schon mehrfach hat Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) einen Entwurf angekündigt. Doch die Sache ist nicht einfach, denn die Auffassungen von Experten, Verbänden und politischen Parteien liegen noch immer weit auseinander. Das zeigt sich erneut auf einer Anhörung, zu der der Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 25. Oktober nach Berlin geladen hatte.

Einhellig begrüßten die eingeladenen Sachverständigen und Verbände das Vorhaben der Bundesregierung, verbindliche Regeln der Guten fachlichen Praxis für den Anbau von gv-Pflanzen festzulegen. Einig war man sich auch darin, für jede Kulturart - Mais, Kartoffeln, Raps oder Zuckerrüben - eigene Regeln aufzustellen. Aber dann war es mit den Gemeinsamkeiten auch schon vorbei.

Dr. Gerhard Rühl (FAL, Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft: Koordinator des BMELV-Forschungsprogramms Koexistenz): „Mit der Vorgabe, dass im Saatgut kein GV-Anteil enthalten ist, lässt sich aus der relevanten Literatur ein Mindestabstand von 50 m ableiten, um den Schwellenwert von 0,9% nicht zu überschreiten. Vorläufige Ergebnisse des BMELV-Forschungs- programms deuten jedoch an, dass es trotz eines Abstandes von 50 m in Einzelfällen zu einer Schwellenwertüberscheitung kommen kann.“

Ulrich Heink , TU Berlin, Fachgebiet Pflanzen- ökologie: „Nach dem bisherigen Stand des Wissens müsste ein Isolationsabstand bei Mais deutlich über 150 m liegen, um den Schwellenwert für gv-Produkte einzuhalten.“

Jens A. Katzek , Geschäftsführer BIO Mitteldeutschland. „Versuche in Deutschland haben gezeigt, dass ein Abstand von von 20 bis 50 Metern für die Einhaltung des Koexistenzschellen- wertes auf den konventio- nellen Maisfeldern ausreichend ist. Der in Deutschland durchgeführt Erprobungsanbau hat gezeigt, dass alternativ zu einem Isolationsabstand eine 20 Meter breite Mantelsaat ausreicht, die Anforderung zu erfüllen. Versuche im europäischen Ausland haben diese Werte im Großen und Ganzen bestätigt.“

Regeln der Guten fachlichen Praxis gibt es für viele Bereich der Landwirtschaft. Werden auch gv-Pflanzen angebaut, legen solche Regeln die erforderlichen Maßnahmen fest, um das Nebeneinander verschiedener landwirtschaftlicher Systeme mit und ohne Gentechnik auf Dauer zu gewährleisten. Dabei geht es etwa um Sorgfaltpflichten bei Aussaat und Anbau von gv-Pflanzen sowie bei der Ernte, Lagerung, Transport und Verarbeitung ihrer Produkte.

Vor allem bei Mais drängt die Zeit. Seit 2006 werden in Deutschland Flächen mit gv-Mais kommerziell bewirtschaftet. Bei Raps, Zuckerrüben und Kartoffeln sind noch keine gv-Sorten zugelassen.

Wie weit die Auffassungen auseinander liegen, zeigte sich exemplarisch an der Frage der Isolationsabstände zwischen Feldern mit gv- und konventionellem Mais. Solche Abstände sollen verhindern, dass es zu „wesentlichen“ - und damit entschädigungspflichtigen - GVO-Einträgen in konventionellen Beständen kommt.

  • Der Deutsche Raiffeisen-Verband (DRV), einer der großen Abnehmer von Ernteprodukten in Deutschland, plädiert für wissenschaftlich abgeleitete Mindestabstände und verweist auf die Erfahrungen aus Anbauversuchen in Deutschland. Sie zeigten, dass „Auskreuzungen von mehr als 50 Meter lediglich marginal“ seien. Bei 150 Metern, die aus dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) als Isolationsabstand vorgeschlagen wurden, seien „Auskreuzungen in benachbarte Bestände nahezu ausgeschlossen“.
  • Keine konkrete Zahl enthält die Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes. „Praktikabel“ sollten die Regeln der Guten fachlichen Praxis sein und die Landwirte nicht „unzumutbar ökonomisch belasten.“
  • Für den Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) geht es nicht darum, GVO-Einträge auf konventionellen Feldern auf den für die Kennzeichnung maßgeblichen Schwellenwert von 0,9 Prozent zu begrenzen, sondern diese zu vermeiden. Nur so könne man Wahlfreiheit für Verbraucher und Produzenten garantieren. Der BÖLW will daher den vorgeschlagenen 150 Meter-Abstand verdreifachen.
  • Greenpeace legt sich auf keine konkrete Zahl fest. „Ein Abstand von 150 Metern würde regelmäßig zu Verunreinigungen von 0,3 Prozent führen.“ Ein solcher GVO-Eintrag sei daher nicht mehr als „zufällig und technisch unvermeidbar“ anzusehen.

Auch bei den Sachverständigen zeigte sich ein ähnliches Bild. Obwohl sie sich auf Ergebnisse wissenschaftlicher Studien beriefen, kamen sie zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen.

Der Pflanzenökologe Ulrich Heink von der TU Berlin hielt die „Datenbasis, aufgrund deren Isolationsabstände formuliert werden sollen, noch für äußerst dürftig“. Für ihn ist insbesondere der Einfluss bestimmter Faktoren wie Klima oder Blühsynchronisation auf die Auskreuzungsraten noch nicht ausreichend erforscht. Er sprach sich daher „Sicherheitszuschläge“ auf wissenschaftlich abgeleitete Isolationsabstände aus.

Gerhard Rühl von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) koordiniert das 2005 begonnene BMELV-Forschungsprogramm zur Koexistenz. Er beruft sich auf eine Auswahl wissenschaftlicher Untersuchungen, die von einer Arbeitsgruppe seines Ministeriums und mehrerer Bundesbehörden als „relevant“ eingestuft worden ist. Die Einzelergebnisse seien zwar „sehr unterschiedlich“. Dennoch lässt sich für Rühl daraus ein „Mindestabstand von 50 Metern ableiten, um den Schwellenwert von 0,9 Prozent nicht zu überschreiten.“ Aus seinen eigenen Versuchen weiß er, dass es in Einzelfällen unter extremen klimatischen Bedingungen und einer bestimmten räumlichen Verteilung der Felder zu Schwellenwertüberscheitungen kommen kann. Rühl kündigte an, das BMELV werde das Forschungsprogramm Koexistenz fortsetzen. Insbesondere solle untersucht werden, wie groß eine Mantelsaat zwischen gv- und konventionellem Feld sein muss, um GVO-Einträge durch Pollenflug wirksam zu reduzieren.

Nun liegt die Sache bei Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer. Er muss seinen schon mehrfach angekündigten Vorschlag für Regeln der Guten fachlichen Praxis vorlegen. Die Zeit drängt, wenn sie noch für die Anbausaison 2007 wirksam sein sollen.