Anbaubegleitendes Monitoring: Konzepte und Arbeitsgruppen

Wer macht was

Bisher gibt es noch kein EU-einheitliches Konzept für das gesetzlich vorgeschriebene Monitoring (Umweltbeobachtung) gentechnisch veränderter Pflanzen begleitend zum Anbau. Die Vorgaben der europäischen Behörden sind so allgemein gehalten, dass sie zwar bedeutende Eckpunkte festlegen, sich daraus aber keine konkrete Umsetzungsstrategie ableiten lässt. Verschiedene Arbeitsgruppen auf nationaler und EU-Ebene haben in den letzten Jahren Konzepte entwickelt, die nun in der Praxis erprobt werden sollen.

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

GMO Panel: Das für gentechnisch veränderte Organismen zuständige wissenschaftliche Gremium der EFSA hat die von den Antragstellern vorgelegten Monitoring-Pläne zu prüfen und die wissenschaftliche Qualität sicherzustellen. Monitoring-Pläne zur Umweltbeobachtung nach Markteinführung (Post Market Environmental Monitoring, PMEM) sind für alle Pflanzen, deren Anbau beantragt ist, einzureichen. Eine Zusammenfassung und die Stellungnahmen (Opinion) des GMO Panels zu den Monitoringplänen sind öffentlich verfügbar.

EFSA-Leitline "Allgemeine Beobachtung" : 2004 wurde bei der EFSA eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe Monitoring (Working group Post Market Environmental Monitoring) unterhalb des GMO Panels eingerichtet. Diese hat ein Konzept für die allgemeine Beobachtung von Auswirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen auf die Umwelt erarbeitet und öffentlich zur Diskussion gestellt.

Die vom GMO-Panel angenommene Version liegt inzwischen in einer 2008 aktualisierten Fassung vor.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Deutschland für den Vollzug des Gentechnik-Gesetzes zuständig. Es entscheidet über Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen und wirkt im europäischen Zulassungsverfahren mit. Das BVL betreut zudem das in Deutschland vorgeschriebene Standortregister, in dem alle Flächen verzeichnet sind, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut oder zu Versuchszwecken freigesetzt werden. Das BVL überprüft die Inhalte der von den Antragstellern vorgelegten Monitoringpläne und nimmt die vorgesehenen jährlichen Berichte entgegen. Das BVL ist berechtigt, bei eventuell beobachteten schädlichen Auswirkungen besondere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist am Genehmigungsverfahren von GVO beteiligt und bringt seine Kompetenzen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes ein. Das für Genehmigungen zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit holt im Rahmen durchzuführender Genehmigungsverfahren die Stellungnahme des BfN ein. Das BfN fördert Forschungsvorhaben, in denen an exemplarischen Fragestellungen Monitoring-Methoden entwickelt und erprobt werden.

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) arbeitet gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) an der Entwicklung eines methodischen Regelwerks für das Monitoring von gentechnisch veränderten Pflanzen. Verschiedene VDI-Richtlinien (Serie 4330) sind bereits veröffentlicht.

Arbeitsgruppe "Anbaubegleitendes Monitoring gentechnisch veränderter Pflanzen im Agrarökosystem" am Institut für Sicherheit in der Gentechnik bei Pflanzen unter Leitung des Julius Kühn-Instituts (JKI), Quedlinburg

Das Ziel der Arbeitsgruppe ist es, fachliche Grundlagen für ein anbaubegleitendes Monitoring zu entwickeln. Bestehende Beobachtungsprogramme der Landwirtschaft sollen dazu genutzt werden. Die Arbeitsgruppe trifft sich einmal im Jahr.

GVO-Monitoring in der Schweiz

Auch die schweizerische Gesetzgebung sieht im Falle eines kommerziellen Anbaus von gv-Pflanzen ein Umweltmonitoring vor. Wissenschaftler an der Forschungsanstalt Agroscope arbeiten an entsprechenden Konzepten. Eine Reihe an Veröffentlichungen sind verfügbar u.a.