22.07.2009
Basisinfo
Anbaubegleitendes Monitoring: Konzepte und Arbeitsgruppen
Wer macht was
Bisher gibt es noch kein EU-einheitliches Konzept für das gesetzlich vorgeschriebene Monitoring (Umweltbeobachtung) gentechnisch veränderter Pflanzen begleitend zum Anbau. Die Vorgaben der europäischen Behörden sind so allgemein gehalten, dass sie zwar bedeutende Eckpunkte festlegen, sich daraus aber keine konkrete Umsetzungsstrategie ableiten lässt. Verschiedene Arbeitsgruppen auf nationaler und EU-Ebene haben in den letzten Jahren Konzepte entwickelt, die nun in der Praxis erprobt werden sollen.
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
GMO Panel: Das für gentechnisch veränderte Organismen zuständige wissenschaftliche Gremium der EFSA hat die von den Antragstellern vorgelegten Monitoring-Pläne zu prüfen und die wissenschaftliche Qualität sicherzustellen. Monitoring-Pläne zur Umweltbeobachtung nach Markteinführung (Post Market Environmental Monitoring, PMEM) sind für alle Pflanzen, deren Anbau beantragt ist, einzureichen. Eine Zusammenfassung und die Stellungnahmen (Opinion) des GMO Panels zu den Monitoringplänen sind öffentlich verfügbar.
EFSA-Leitline "Allgemeine Beobachtung" : 2004 wurde bei der EFSA eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe Monitoring (Working group Post Market Environmental Monitoring) unterhalb des GMO Panels eingerichtet. Diese hat ein Konzept für die allgemeine Beobachtung von Auswirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen auf die Umwelt erarbeitet und öffentlich zur Diskussion gestellt.
Die vom GMO-Panel angenommene Version liegt inzwischen in einer 2008 aktualisierten Fassung vor.
- Guidance document for the risk assessment of genetically modified plants and derives food and feed by the Scientific Panel on Genetically Modified Organisms (GMO), May 2006
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Gremium für gentechnisch veränderte Organismen (GMO Panel)
- Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für gentechnisch veränderte Organismen zur Umweltüberwachung nach dem Inverkehrbringen (PMEM) von genetisch veränderten Pflanzen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Deutschland für den Vollzug des Gentechnik-Gesetzes zuständig. Es entscheidet über Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen und wirkt im europäischen Zulassungsverfahren mit. Das BVL betreut zudem das in Deutschland vorgeschriebene Standortregister, in dem alle Flächen verzeichnet sind, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut oder zu Versuchszwecken freigesetzt werden. Das BVL überprüft die Inhalte der von den Antragstellern vorgelegten Monitoringpläne und nimmt die vorgesehenen jährlichen Berichte entgegen. Das BVL ist berechtigt, bei eventuell beobachteten schädlichen Auswirkungen besondere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist am Genehmigungsverfahren von GVO beteiligt und bringt seine Kompetenzen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes ein. Das für Genehmigungen zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit holt im Rahmen durchzuführender Genehmigungsverfahren die Stellungnahme des BfN ein. Das BfN fördert Forschungsvorhaben, in denen an exemplarischen Fragestellungen Monitoring-Methoden entwickelt und erprobt werden.
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) arbeitet gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) an der Entwicklung eines methodischen Regelwerks für das Monitoring von gentechnisch veränderten Pflanzen. Verschiedene VDI-Richtlinien (Serie 4330) sind bereits veröffentlicht.
Arbeitsgruppe "Anbaubegleitendes Monitoring gentechnisch veränderter Pflanzen im Agrarökosystem" am Institut für Sicherheit in der Gentechnik bei Pflanzen unter Leitung des Julius Kühn-Instituts (JKI), Quedlinburg
Das Ziel der Arbeitsgruppe ist es, fachliche Grundlagen für ein anbaubegleitendes Monitoring zu entwickeln. Bestehende Beobachtungsprogramme der Landwirtschaft sollen dazu genutzt werden. Die Arbeitsgruppe trifft sich einmal im Jahr.
GVO-Monitoring in der Schweiz
Auch die schweizerische Gesetzgebung sieht im Falle eines kommerziellen Anbaus von gv-Pflanzen ein Umweltmonitoring vor. Wissenschaftler an der Forschungsanstalt Agroscope arbeiten an entsprechenden Konzepten. Eine Reihe an Veröffentlichungen sind verfügbar u.a.
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Thematische Verknüpfungen
Themen
EU-Recht Gentechnik
Zulassungen gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU: Rechtliche Rundlagen
- Öffentliches Register für zugelassene GVO-Produkte
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Gremium für gentechnisch veränderte Organismen (GMO)
- EU-Freisetzungs-Richtlinie (2001/18/EG)
- EU-Verordnung über gentechnisch veränderter Futter- und Lebensmittel (1829/2003)
- EU-Zulassungen: Anträge, Genehmigungen Dokumente (TransGen)
Forschungsprojekte
Forschungsverbund Anbaubegleitendes Monitoring 2005-2008
Forschungsprojekte
Forschungsverbund Methodenentwicklung für ein anbaubegleitendes Monitoring 2001-2004
- Länder- und Kulturartenübergreifende Fragestellungen, BBA Braunschweig
- Monitoring-Konzept, Beispiel Brandenburg, ZALF, Müncheberg
- Bedeutung von Landschaftsstrukturen, BLaU, Göttingen
- Nachweis transgener DNA in Pflanzen- und Bodenproben, Universität Oldenburg
- Strukturanalyse von Pilzgemeinschaften, BBA Braunschweig
Forschungsprojekte
Bayerische Projekte zum Monitoring der Umweltwirkungen von gentechnisch veränderten Organismen. Statusseminar des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (LfU), Februar 2003
- Monitoring der Auswirkungen von transgenem Raps auf einheimische Pflanzen, LFU Augsburg
- Methoden für ein allgemeines Monitoring, LFU Augsburg
- Methodenentwicklung für ein Monitoring transgener Pollen, TU München
- Mögliche Auswirkungen durch den Anbau von transgenem Raps, TU München
- Bestimmung der Überdauerung von transgenem Raps in der landwirtschaftlichen Umwelt, TU München
- Umweltwirkungen des Bt-Gens, LfL Freising
- Gentechnik bei Reben und begleitende Sicherheitsforschung, LWG Veitshöchheim