Pflichtaufgabe: Monitoring

Allgemein und fallspezifisch

Gentechnisch veränderte Pflanzen werden in Europa nur noch genehmigt, wenn der Antragsteller einen ausgearbeiteten Monitoringplan vorlegt. Sollten unerwartete negative Effekte nach der Zulassung auftreten, können sie durch systematische Beobachtung entdeckt werden. Je nach Verwendungszweck der gv-Pflanze – Anbau, Einfuhr, Lebens- oder Futtermittel – kann sich die Beobachtung auf mögliche Umweltauswirkungen, aber auch auf die gesundheitliche Verträglichkeit für Menschen oder Tiere beziehen. Der Monitoringplan wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft und ist Teil der Genehmigung jeder einzelnen gv-Pflanze.

Schaubild: Von der experimentellen Sicherheitsforschung zur Umweltbeobachtung gentechnisch veränderter Pflanzen.

Gentechnisch veränderte Kulturpflanzen unterliegen – bevor sie großflächig angebaut werden dürfen – umfangreichen Sicherheitsüberprüfungen. Eine Genehmigung zum Anbau wird dann erteilt, wenn schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt nicht zu erwarten sind. Für die Umweltverträglichkeitsprüfung liefern Labor-, Gewächshaus- und Freisetzungsversuche wichtige Entscheidungsgrundlagen.

Die anbaubegleitende Umweltbeobachtung (Monitoring), wie es sowohl in der EU-Freisetzungs-Richtlinie 2001/18 als auch in der Verordnung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel (1829/2003) vorgeschrieben ist, setzt mit der Anbaugenehmigung für eine gentechnisch veränderte Pflanze ein (siehe Schaubild). Begleitend zum landwirtschaftlichen Anbau sollen weitere Informationen über das Wechselverhältnis zwischen gv-Pflanze und Umwelt gewonnen werden. Insbesondere sollen die in der Umweltverträglichkeitsprüfung getroffenen Annahmen - beispielsweise solche zu Auswirkungen auf die Biodiversität von Flora und Fauna – unter den Bedingungen der landwirtschaftlichen Praxis überprüft werden. Eine weitere Zielvorgabe ist es, unvorhersehbare oder unerwartete Effekte frühzeitig zu erkennen.

Die Programme zur Umweltbeobachtung gentechnisch veränderter Pflanzen stützen sich auf zwei Ansätze:

  • Die allgemeine Umweltbeobachtung (general surveillance) hat zum Ziel, unerwartete und langfristige schädliche Effekte gentechnisch veränderter Kulturpflanzen zu erfassen. Der dabei verfolgte Ansatz orientiert sich an Schutzzielen wie der Biodiversität oder dem Erhalt der Bodenfruchtbarkeit.
  • Die fallspezifische Umweltbeobachtung (case specific monitoring) dient dazu, die in der Umweltverträglichkeitsprüfung getroffenen Ergebnisse und Annahmen zu überprüfen. So muss z.B. im Fall des gentechnisch veränderten schädlingsresistenten Bt-Maises das Auftreten resistenter Schädlinge beobachtet werden.

Der Monitoringplan für eine bestimmte gv-Pflanze (Event) ist vom Antragsteller auszuarbeiten und auszuführen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft und nimmt Stellung, ob das Monitoringkonzept wissenschaftlich fundiert, ausreichend und im Einzelfall um ein fallspezifisches Monitoring zu ergänzen ist. Zuständig für die fachliche Prüfung und Bewertung ist das für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingerichtete wissenschaftliche Expertengremium der EFSA (GMO Panel).

Für alle zu genehmigenden gv-Pflanzen ist eine „allgemeine Umweltbeobachtung“ obligatorisch. Dazu können im Einzelfall auch bestehende landwirtschaftliche umwelt- und naturschutzfachliche Beobachtungsprogramme genutzt werden. Möglich sind auch systematische Befragungen der die jeweilige gv-Pflanze anbauenden Landwirte.

Bisher ist in der EU unter den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen keine gentechnisch veränderte Pflanze für den Anbau zugelassen worden. Genehmigt wurden bisher nur Anträge, die sich auf die Einfuhr von gv-Pflanzen sowie ihre Nutzung als Futter- und Lebensmittel erstreckten. Die vorgelegten Montoringpläne sind auf den Internetseiten der EFSA und im EU-Register für zugelassene gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel veröffentlicht.

Im Falle des gentechnisch veränderten Bt-Maises MON810, der noch nach altem EU-Recht zugelassen wurde, ist der Betreiber im Frühjahr 2008 zur Durchführung eines Beobachtungsplans verpflichtet worden. MON810 ist derzeit in Europa die einzige sich im Anbau befindende gv-Pflanze.

Wird die Anbaugenehmigung erteilt, sind die jeweiligen EU-Länder für die Überwachung des Monitorings zuständig. In Deutschland ist es die für den jeweiligen Anbaustandort zuständige Länderbehörde.