Substanzielle Äqivalenz, auch: Wesentliche Gleichwertigkeit

Begriff der Sicherheitsbewertung von Lebens- und Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Organismen

Das Konzept der Substanziellen Äquivalenz basiert auf dem Grundgedanken, vertraute, seit langem als unbedenklich bekannte Lebensmittel als Vergleichsmaßstab für die Sicherheitsbewertung neuartiger Lebensmittel heranzuziehen, insbesondere solcher aus gentechnisch veränderten Pflanzen.

Die Feststellung, ein neuartiges Lebensmittel sei mit seinem konventionellen Vergleichsprodukt „substanziell äquivalent“, setzt nach heutigem Verständnis für jeden Einzelfall einen nach wissenschaftlichen Standards durchgeführten Nachweis voraus. Dafür werden etwa die molekularen, agronomischen oder morphologischen Eigenschaften einer gentechnisch veränderten Pflanze erfasst oder Daten über ihre stoffliche Zusammensetzung – Gehalt an Nährstoffen, Vitaminen, Mineralien oder Spurenelementen – erhoben. Manchmal werden darüber hinaus auch noch Fütterungsversuche durchgeführt. Unterscheiden sich die Daten des neuartigen Lebens- oder Futtermittels allenfalls im Rahmen üblicher biologischer Schwankungen von denen ihres konventionellen Vergleichsprodukts, besteht „Substanzielle Äquivalenz“.

Nicht durch das Konzept der Substanziellen Äquivalenz abgedeckt ist jedoch das jeweilige „Genprodukt“, etwa ein Protein, das infolge eines neu eingeführten Gens in einer gentechnisch veränderten Pflanze gebildet wird. Für dieses Protein – beispielsweise das Bt-Protein bei insektenresistenten gv-Pflanzen – wird eine gesonderte Sicherheitsbewertung durchgeführt.

Das Konzept der Substanziellen Äquivalenz wurde Mitte der 1990er Jahre von internationalen Expertengremien (WHO, FAO, OECD) formuliert und ist seitdem ständig weiterentwickelt worden.