Umweltrat fordert ökologische Neuausrichtung der Agrarpolitik

26.02.2010 | von Redaktion Pflanzenforschung.de

Getreide-Ernte. (Quelle: © iStockphoto.com/kadmy)

Getreide-Ernte. (Quelle: © iStockphoto.com/kadmy)

Die europäische Agrarförderung muss zukünftig noch stärker den öffentlichen Zielen im Umwelt- und Naturschutz dienen. Dies fordert der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) und spricht sich für eine grundlegende Neuausrichtung der europäischen Agrarförderung aus.

Mit Blick auf die aktuelle Diskussion um den EU-Haushalt für die Finanzperiode 2014 bis 2020 müsse auch die europäische Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf den Prüfstand gestellt werden, so das Beratungsgremium der Bundesregierung.

Der Klimawandel und der Verlust der Biodiversität sind zentrale Umweltprobleme des 21. Jahrhunderts. Die intensive Landwirtschaft ist heute einer der Hauptverursacher des Verlustes der biologischen Vielfalt. Sie verursacht erhebliche klimaschädliche Emissionen an Lachgas und Methan. Auch die Umwandlung von Grünland zu Ackerland und die Trockenlegung von Mooren für landwirtschaftliche Zwecke tragen zum Klimawandel bei. Die Landwirtschaft ist zudem die Hauptquelle der Überdüngung von Binnengewässern und der Nord- und Ostsee. Um dem entgegenzuwirken, sollten zukünftig die Beiträge der Landwirte zum Natur-, Umwelt- und Klimaschutz gezielter als bisher honoriert werden. Hierzu sei eine Neuausrichtung der Agrarförderung erforderlich. 

Der SRU schlägt folgende drei Förderlinien für die Agrarpolitik vor, um die bisherigen, weitgehend einkommenspolitisch motivierten Zahlungen abzulösen:

  • Eine ökologische Grundprämie soll gewährleisten, dass Mindestanforderungen des Umwelt- und Naturschutzes auch in den intensiv genutzten Hochertragsstandorten erfüllt werden. Um diese Prämie zu erhalten, müssen Landwirte mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche als "ökologische Vorrangflächen" bereitstellen und Standards einhalten, die den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand ihrer Flächen sicherstellen. 
  • Die bisherigen Agrarumweltmaßnahmen und der Vertragsnaturschutz müssen ausgeweitet und  gezielter als bisher auf die neuen Herausforderungen ausgerichtet werden.
  • Die dritte Förderlinie dient dem Erhalt wertvoller Kulturlandschaften, die von der Nutzungsaufgabe bedroht sind. Eine Prämie soll vorhandene extensive landwirtschaftliche Produktionsweisen fördern und erhalten helfen. Denn diese haben positive Effekte für die Artenvielfalt und die abiotischen Ressourcen. 

Der Staat vermittle dem Landwirt mit seiner Nachfrage nach Natur- und Umweltschutz, dass er die Bewahrung dieser Güter schätzt und honoriert. So wird der Landwirt nicht als "Subventionsempfänger" von der Gesellschaft wahrgenommen, sondern als bewusster Umweltschützer angesprochen. Die Strategie schaffe zudem neue Einkommensmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe. Eine Honorierung von Leistungen für das öffentliche Gut Natur- und Umweltschutz bietet gerade für Betriebe in benachteiligten Regionen eine zusätzliche Einkommensalternative und Diversifikationsmöglichkeit, so der Sachverständigenrat für Umweltfragen.


Quelle:

Weitere Informationen unter:

Titelbild: Getreide-Ernte. (Quelle: © iStockphoto.com/kadmy)