Der Sortenschutz schützt das geistige Eigentum eines Züchters an einer Pflanzensorte. Damit der Schutz gewährt wird, muss die neue Sorte in mindestens einer Eigenschaft bisherigen Sorten überlegen sein, außerdem Homogenität und Beständigkeit aufweisen.

In Deutschland ist das Bundessortenamt zuständig, EU-weit ist es das Gemeinschaftliche Sortenamt in Angers (Frankreich). In Europa sind rund 17.000 Sortenschutzrechte in Kraft, rund ein Sechstel davon auch nach nationalem Sortenschutz in Deutschland.

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