Fragen und Antworten

Bt-Mais: Zulassung, Anbau, Koexistenz

Wie viel Bt-Mais wird weltweit angebaut und in welchen Ländern?

Bt-Mais wird vor allem in den USA großflächig - 2011 auf 24 Millionen Hektar - angebaut. Seit 1995 ist er dort für den Anbau zugelassen. In nennenswertem Umfang wird Bt-Mais zudem in Argentinien, Brasilien, Südafrika, Kanada und auf den Philippinen genutzt. Weltweit summiert sich die Anbaufläche für gentechnisch veränderten Mais auf 51 Millionen Hektar. Etwa drei Viertel davon entfallen auf Sorten mit einer oder mehreren Resistenzen gegen Schadinsekten - eben Bt-Mais.

In Europa konzentriert sich der Anbau von Bt-Mais auf Spanien. Auf einer Fläche von 97 Tausend Hektar (2011) liefert er 26,5 Prozent der spanischen Maiserzeugung. Auch in Portugal, Tschechien, Polen, Rumänien und der Slowakei haben Landwirte Bt-Mais ausgebracht, allerdings auf deutlich kleineren Flächen.

männliche Blütenstände

Blühender Mais

Ist der Anbau von Bt-Mais auch in Deutschland zugelassen?

Die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen erfolgt auf europäischer Ebene. Der von dem Agrobiotech-Unternehmen Monsanto entwickelte Bt-Mais MON810 und die von BASF entwickelte Stärkekartoffel Amflora sind derzeit die einzigen gentechnisch veränderten Pflanzen, die in der EU angebaut werden dürfen.

In einigen EU-Ländern ist „Gen-Mais“ politisch umstritten. Nach Frankreich, Österreich und drei weiteren Ländern hat im Frühjahr 2009 auch Deutschland ein nationales Anbauverbot für MON810-Mais ausgesprochen, das auch 2012 noch Bestand hat.

MON810 wurde 1998 nach dem damaligen Gentechnikrecht in der EU zugelassen - sowohl für den Anbau als auch als Lebens- und Futtermittel. Die Zulassung war bis April 2007 gültig. Inzwischen liegt ein Antrag auf Neuzulassung vor. Die zuständige Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von MON810-Mais erneut überprüft. Bis zu einer abschliessenden Entscheidung über die Zulassung ist MON810-Mais weiter verkehrsfähig.

Neben der gentechnikrechtlichen ist noch eine sortenrechtliche Genehmigung erforderlich. Inzwischen sind über einhundert Maissorten in den gemeinsamen EU-Sortenkatalog eingetragen, die auf MON810 zurückgehen.

In Deutschland müssen Landwirte seit 2005 alle Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen ausgebracht werden, in ein amtliches Standortregister eintragen lassen. Daher sind die Anbauzahlen genau bekannt. Von 350 Hektar im ersten Jahr 2005 waren die mit Bt-Mais bewirtschaften Flächen 2008 auf 3171 Hektar gestiegen. Für die Anbausaison 2009 wurden etwa 3600 Hektar angemeldet, die aber dann mit dem Verbot von MON810 hinfällig wurden. Das in Deutschland verhängte Anbauverbot hat bis heute Bestand.

Kann ein einzelner Mitgliedsstaat der EU sich gegen den Anbau von Bt-Mais entscheiden?

Mehrere EU-Länder wie z.B. Österreich, Griechenland, Ungarn, seit Anfang 2008 Frankreich und seit 2009 auch Deutschland haben die EU-weite Zulassung für MON810 außer Kraft gesetzt und nationale Verbote erlassen. Sie berufen sich auf eine Klausel in den EU-Gesetzen, die solche Verbote erlaubt, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, welche die frühere Sicherheitsbewertung in Zweifel ziehen. Mehrfach sind solche nationalen Verbote von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüft worden, zuletzt 2012. Bisher haben die EFSA-Experten alle Begründungen für nationale Anbauverbote als wissenschaftlich nicht fundiert zurückgewiesen..

Wird Bt-Mais in Deutschland als Lebensmittel verwendet?

Neben MON810-Mais gibt es eine Reihe weiterer Bt-Maislinien, die in Europa zwar nicht für den Anbau, aber als Lebens- und Futtermittel zugelassen sind. Dennoch sind Produkte mit kennzeichnungspflichtigen Anteilen von gv-Mais auf dem europäischen Markt kaum zu finden. In der Regel wird eine Einfuhrzulassung deswegen beantragt, weil sie die Voraussetzung dafür ist, dass in Agrarimporten „zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen“ bis zu einer Höhe von 0,9 Prozent geduldet werden.

Wenn Bt-Mais als Futtermittel eingesetzt wird, finden sich dann Bestandteile davon in tierischen Lebensmitteln - Milch, Fleisch, Eier - wieder?

Nach derzeitigem Forschungsstand finden sich in den essbaren Produkten von Tieren keine Bruchstücke von Genen oder Proteinen aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Milch z.B. von Kühen, die mit gentechnisch verändertem Mais gefüttert wurden, unterscheidet sich demnach nicht von Milch, bei deren Erzeugung kein gentechnisch verändertes Futter eingesetzt wurde.

Kann der Verbraucher erkennen, ob ein Produkt gentechnisch veränderten Mais enthält?

Damit der Verbraucher zwischen Produkten mit und ohne Gentechnik wählen kann, ist eine weitgehende Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben. Sie gilt für alle Produkte, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt sind. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen, für die in der EU ein Schwellenwert von 0,9 Prozent gilt. Um unbeabsichtigte Vermischungen zu vermeiden, müssen beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen besondere Regeln eingehalten werden, ebenso bei Lagerung, Transport und Verarbeitung der Ernteprodukte.

Von der Kennzeichnung ausgenommen sind tierische Lebensmittel, wenn die Tiere Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen erhalten haben.

Bei den Diskussionen um den Anbau von Bt-Mais ist immer von „Koexistenz“ die Rede. Was ist damit gemeint?

Parzellen mit herkömmlichem Mais in unterschiedlicher Entfernung zu einem transgenen Maisfeld

In den letzten Jahren sind zahlreiche Versuche zu den Auskreuzungsraten bei Mais durchgeführt worden. Hier ein Versuchsfeld des Julius Kühn-Institutes. Parzellen mit herkömmlichem Mais stehen in unterschiedlicher Entfernung zum gentechnisch veränderten Mais.

Ein Anbau von Bt-Mais ist in der EU nur erlaubt, wenn dadurch die „ohne Gentechnik“ arbeitende Landwirtschaft nicht beeinträchtigt wird. Beim Anbau von Bt-Mais, aber auch bei Aussaat, Lagerung, Transport und Verarbeitung der Ernteprodukte sind deshalb bestimmte Auflagen einzuhalten, die unkontrollierte Vermischungen oder Anreicherungen verhindern. Auf Dauer sollen weiterhin landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel produziert werden können, bei deren Erzeugung ausdrücklich auf Gentechnik verzichtet wird. Allerdings: Die Natur ist ein offenes System. Koexistenz kann daher keine Garantie für absolut „gentechnik-freie“ Produkte bedeuten. Geringfügige Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen sind deswegen erlaubt - allerdings nur, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss sich um zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen handeln, sie müssen unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 Prozent liegen und es sind nur Spuren solcher gv-Pflanzen erlaubt, die in der EU zugelassen und nachweislich sicher sind. Dieses Verständnis von „Koexistenz“ ist ein Eckpfeiler der europäischen Gentechnik-Gesetze, die mit großen Mehrheiten im EU-Parlament und im Ministerrat beschlossen wurden. Auch die damalige rot-grüne Bundesregierung hat zugestimmt.

Wenn der Mais blüht, wird Pollen durch Wind verfrachtet. Muss man da nicht mit Auskreuzungen von Bt-Mais in konventionellen Mais rechnen?

Während der Blüte - meist eine kurze Periode Anfang Juli - produziert Mais eine große Menge Pollenkörner. Sie sind jedoch vergleichsweise schwer und befruchten in der Regel nur die in der Nähe stehenden Pflanzen. Da Mais keine attraktiven Blüten hat, werden wenig Insekten angelockt. Sie spielen daher bei der Befruchtung kaum eine Rolle. Im Regelfall sind nennenswerte Auskreuzungen von Bt-Mais in konventionelle Nachbarbestände auf einen kleinen Randsteifen beschränkt.

Welche Vorschriften muss ein Landwirt beachten, wenn er gentechnisch veränderten Mais anbauen will?

In Deutschland ist der Anbau von Bt-Mais seit 2009 verboten, dennoch gibt es seit 2008 Anbau-Regeln. Zwischen einem Feld mit Bt-Mais und dem nächsten konventionellen Maisfeld ist demnach ein Mindestabstand einzuhalten. In Deutschland sind dafür 150 Meter gesetzlich vorgeschrieben, zu ökologisch angebautem Mais sogar 300 Meter. Daneben müssen Bt-Mais anbauende Landwirte noch weitere Vorschriften einhalten: etwa die Maschinen für Aussaat und Ernte gründlich säubern, Saat- und Erntegut getrennt von den jeweiligen konventionellen Produkten lagern. Außerdem müssen die Anbauflächen für Bt-Mais spätestens drei Monate vor der Aussaat in ein öffentliches Standortregister beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingetragen werden.

Ist der vorgeschriebene Mindestabstand von 150 Metern zwischen Bt-Mais und konventionellem Nachbarfeld angemessen?

In den letzten Jahren sind zahlreiche Versuchsreihen durchgeführt worden, um die Auskreuzungsraten bei Mais zu bestimmen. Es hat sich gezeigt, dass in der Regel bereits nach zwanzig Metern, in Einzelfällen nach dreißig oder fünfzig Metern die Einträge von Bt-Mais unterhalb des gesetzlich festgelegten Schwellenwerts von 0,9 Prozent bleiben. In dem Mindestabstand von 150 Metern ist ein großer „Sicherheitsaufschlag“ enthalten. Er ist so berechnet, dass im Regelfall Auskreuzungen von Bt-Mais in benachbarte Felder etwa bei 0,1 Prozent und damit weit unterhalb der 0,9-Prozent-Schwelle liegen.

Wer ist verantwortlich, wenn es trotz des 150 Meter-Abstands zu Einkreuzungen von Bt-Mais in konventionellen Beständen kommt?

Ein Landwirt, der Bt-Mais anbaut, haftet für alle wirtschaftlichen Schäden, die benachbarten Betrieben dadurch entstehen. Ein solcher Schaden könnte etwa entstehen, wenn es zu Bt-Mais-Einträgen auf einem konventionellen Nachbarfeld kommt, die über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent liegen und zu einer Kennzeichnung des Ernteguts als „gentechnisch verändert“ verpflichten. Die Haftpflicht des Bt-Mais anbauenden Landwirts besteht auch dann, wenn er alle Vorschriften eingehalten hat. Ist kein einzelner Verursacher bekannt, haften alle Bt-Mais-Anbauer einer Region.

Immer wieder hört man davon, dass Maispollen durch den Wind über größere Entfernungen transportiert wird.

Bei bestimmten Wetterlagen - starker Wind oder Aufwind - können Maispollen durchaus über größere Entfernungen verfrachtet werden. Dabei „verdünnt“ sich der Pollen und verteilt sich über eine größere Fläche. Alle Untersuchungen zeigen, dass nennenswerte Einkreuzungen von Bt-Mais als Folge von Pollenferntransport mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen sind.