Koexistenz in den EU-Ländern

Ein europäischer Flickenteppich

Bislang ist es in der Europäischen Union den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, ob und wie sie die Koexistenz beim Anbau gentechnisch veränderter und konventioneller Pflanzen regeln. Die Europäische Kommission hatte 2003 lediglich unverbindliche Leitlinien zur Koexistenz verabschiedet. Entsprechend groß sind die Unterschiede sowohl beim Stand der Umsetzung als auch bei der konkreten Ausgestaltung nationaler Koexistenzregelungen.

Belgien

Nach der Notifizierung durch die EU traten im August 2008 in der Wallonie und im Mai 2009 in Flandern Koexistenzregelungen in Kraft.

In Flandern gilt für die Kulturart Mais ein Abstand von 200 Meter. In der Wallonie beinhaltet die Regelung die Möglichkeit der Einrichtung von gentechnikfreien Zonen. Über deren Abstände zu gentechnisch veränderten Kulturen (300-600 Meter) ist noch nicht endgültig entschieden.

In beiden Regionen beinhalten die jeweiligen Regelungen die Einrichtung von Haftungsfonds.

Bulgarien

Regelungen sind seit 2005 in Kraft. Durch die generelle Vorgabe eines 30 km-Isolationsabstandes wird derzeit ein Anbau de facto verhindert. Das bulgarische Parlament diskutiert  ein 5-Jahres Moratorium sowohl für den kommerziellen Anbau wie auch für Freisetzungen.

Dänemark

Regelungen sind seit 2005 in Kraft.

Deutschland

Seit April 2009 nationales Anbauverbot für gv-Mais MON810.

Allgemeine Koexistenzregelung innerhalb des Gentechnik-Gesetzes, Anbau von gv-Pflanzen wird über die Verordnung zur Guten fachlichen Praxis und pflanzenspezifische Anhänge geregelt.

  • Mindestabstand zu konventionellen Kulturen: 150 Meter, zu ökologischen Maiskulturen: 300 Meter. In Brandenburg und Sachsen 800 bzw. 1000 Meter Abstand zu Naturschutzgebieten.
  • Informationspflicht gegenüber Nachbarn, nachbarschaftliche Einigung auf geringere Abstände möglich.
  • Eintrag ins Standortregister
  • verschuldensunabhängige Haftung.

Finnland

Ein Gesetzesentwurf zu Koexistenzregelungen wurde im Juli 2008 von der Europäischen Kommission notifiziert. Der Gesetzentwurf wird zurzeit im finnischen Parlament diskutiert.

Frankreich

Seit Februar 2008 nationales Anbauverbot für gv-Mais MON810.

Neues Gentechnikgesetz in Kraft seit Juni 2008.

Griechenland

Nationales Anbauverbot für gv-Mais MON810. Noch kein Gesetz für Koexistenzregelung.

Großbritannien

Noch keine Koexistenzregelungen in Kraft.

Irland

Empfehlungen einer Arbeitsgruppe liegen seit 2005 vor; noch keine Koexistenzregelung in Kraft.

Italien

Die Kompetenz zur Regelung der Koexistenz haben die italienischen Regionen. In allen Regionen existiert derzeit ein de facto-Moratorium zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen.

Lettland

Entwurf für Koexistenzregelung vorgelegt.

Abstandsflächen (konventioneller/ökologischer Anbau): Mais 200/400 Meter; Raps 4000/6000 Meter; Zuckerrübe 100/300 Meter; Kartoffel 20/100 Meter; dazu weitere Maßnahmen wie Anbauintervalle und Durchwuchskontrolle.

Litauen

Entwurf für Koexistenzregelung vorgelegt.

Abstandsflächen: Mais 200 Meter, Zuckerrübe 50 Meter, Kartoffel 20 Meter.

Luxemburg nationales Anbauverbot für gv-Mais MON810.

Koexistenzregeln bei der EU notifiziert: Abstandsflächen: Mais 800 Meter, Zuckerrübe 2000 Meter, Raps 3000 Meter. Haftung: Versicherung obligatorisch.

Niederlande

Koexistenzregeln wurden von verschiedenen Verbänden (Landwirtschaft, Verbraucher, Umwelt, Wirtschaft) erarbeitet.

Österreich

nationales Anbauverbot für gv-Mais MON810.

Bundesvorschriften zur Koexistenz in Kraft, Ausgestaltung und Umsetzung durch die Bundesländer. Gentechnikfreie Regionen in allen neun Bundesländern. Darüber hinaus unterstützt Österreich die Forderung zur Einführung europaweit verbindlicher Rahmenregelungen, die den Schutz der gentechnikfreien Produktion sicherstellen und zudem andere wichtige Aspekte, wie z.B. Auswirkungen auf naturschutzrechtlich geschützte Gebiete, angemessen berücksichtigen.

Polen

Entwurf von Koexistenzregeln, vorgesehen sind:

Abstandsflächen: Mais 200/300 Meter; Zuckerrüben 100 Meter (3000 Meter bei Saatgutproduktion); Kartoffeln 50 Meter, zusätzliche Maßnahmen (mehrjährige Anbauintervalle).

Portugal

Koexistenzregeln in Kraft.

Abstandsflächen: Konventioneller Anbau: Mais 200 Meter oder Mantelsaat von 24 Reihen konventionellem Mais. Ökologischer Anbau: 300 Meter oder Mantelsaat von 28 Reihen konventionellem Mais + 50 Meter. Ausgleichsfond für wirtschaftliche Schäden.

Rumänien

Nationale Regeln liegen vor. Ein Mindestabstand von 200 Metern ist einzuhalten.

Schweden

2007 wurden allgemeine Koexistenzregelungen in Kraft gesetzt. Seit 2008 liegen detaillierte Regelungen vor. Abstände: Mais 50 Meter; Kartoffeln 3 Meter.

Schweiz (kein EU-Mitglied)

Neuregelung innerhalb des Gentechnik-Gesetzes; die Arbeit an konkreten Anbauregeln wurde wegen des Schweizer Gentechnik-Moratoriums bis November 2010 eingestellt.

Slowakei

Entwurf für Koexistenzregelung bei der EU-Kommission notifiziert: Mindestabstände zum konventionellen bzw. ökologischen Anbau: Mais 200/300 Meter (kann durch Pufferzone verringert werden); Kartoffeln 20 /20 Meter; Raps 400/600 Meter; Rüben 50/50 Meter.

Slowenien

2006 wurde der EU-Kommission ein Verordnungsentwurf zur Notifizierung vorgelegt. Der Entwurf beinhaltet sehr restriktive Anforderungen an einen Anbau von gv-Pflanzen. Die EU-Kommission hat dem Verordnungsentwurf noch nicht zugestimmt.

Spanien

Ein erster Entwurf zu nationalen Koexistenzregelungen wurde 2004 veröffentlicht. Eine endgültige Regelung liegt bis heute nicht vor. Die Landwirte verpflichten sich aber, die von den Saatgutherstellern aufgestellten Anbauregeln einzuhalten. 

Tschechien

Koexistenz-Verordnung in Kraft.

Türkei (EU-Beitrittskandidat)

Neue Verordnung zur kommerziellen Nutzung von GVO im Rahmen des Biosicherheitsgesetzes tritt zum 26. September 2010 in Kraft und ersetzt die bisherigen Regeln. Der Anbau von gv-Pflanzen bleibt verboten.

Ungarn

Seit mehreren Jahren nationales Anbauverbot für gv-Mais MON810.

Koexistenzregeln wurden bei der EU-Kommission notifiziert und sind von der ungarischen Nationalversammlung verabschiedet worden. Mit dem Gesetz unterliegt der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sehr strengen Regeln.

Abstandsflächen: Mais 400-800 Meter. Standortregister, Genehmigungspflicht, Ausgleichsfond.

Estland, Malta, Zypern

bisher kein Entwurf von Koexistenzregeln.