Novel Food

Lebensmittel, die in den Ländern der EU bisher noch nicht für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Für neuartige Lebensmittel gilt eine Zulassungspflicht.

Anders als vertraute Lebensmittel müssen neuartige Lebensmittel in der EU ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen. Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn ein neuartiges Lebensmittel für den Verbraucher keine Gefahr darstellt und eine Irreführung ausgeschlossen ist.

Als „neuartig“ gelten insbesondere Lebensmittel und Lebensmittelzutaten

  • mit neuer oder gezielt modifizierter primärer Molekülstruktur (Beispiele: synthetische Fettersatzstoffe oder Füllstoffe);
  • aus in Europa unbekannten Pflanzen oder Pflanzenteilen (neue exotische Früchte oder süß schmeckende Blätter);
  • aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen;
  • bei denen neuartige Herstellungsverfahren angewandt wurden (etwa neue Konservierungs- oder Aufreinigungstechniken).

Maßgebend ist die EU-Verordnung für neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel Food- Verordnung; 258/97). Bis Ende 2003 fielen auch Lebensmittel und -zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) unter die Novel Food -Verordnung. Seitdem gilt für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel eine eigene Verordnung (1829/2003).