Ideen für den Unterricht

Bewertungsmaßstab: Was ist ein ökologischer Schaden?

Ziele

  • Erkennen, dass „ökologischer Schaden“ nicht einheitlich definiert ist,
  • erörtern, inwiefern die Gentechnik die Artenvielfalt beeinflusst,
  • Beurteilungskriterien kennen lernen, die für eine Freisetzung eine Rolle spielen.

Vorbemerkung

Immer wieder geht es bei gentechnisch veränderten Pflanzen um ökologische Risiken. Aber was ist eigentlich ein „ökologischer Schaden“? Jede Nutzung der Natur verändert die Ökosysteme. Aber wie kann man diese Veränderungen bewerten? Was ist ein Schaden, bei dem eine bestimmte Nutzung – etwa der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu untersagen wäre?

Die Definition des Begriffs „ökologischer Schaden“ setzt voraus, dass die ökologische Vielfalt beschrieben wird und bekannt ist, wann sich Veränderungen der ökologischen Vielfalt in Richtung ökologischer Schäden entwickeln. Hierfür sind

  1. eine Zustandsbeschreibung der bestehenden Vielfalt und
  2. messbare Parameter für Veränderungen nötig, müssen Kriterien existieren,
  3. wann Veränderungen als „ökologischer Schaden“ zu bewerten sind.

Zudem ist die Frage zu stellen, ob ein „ökologischer Schaden“ allein anhand von „naturwissenschaftlichen Maßstäben“ definiert werden sollte, oder ob auch ethische Kriterien bei der Bewertung berücksichtigt werden müssen.

Die SchülerInnen sollen die verschiedenen Aspekte diskutieren, die bei der Beurteilung eines „ökologischen Schadens“ herangezogen werden und dabei erfahren, dass es keine eindeutige Definition und keinen Konsens darüber gibt, was ein „ökologischer Schaden“ ist.

Zudem sollen sie erkennen, dass unabhängig von den unterschiedlichen Meinungen und des nicht klar definierbaren Begriffs „ökologischer Schaden“ Genehmigungsverfahren existieren, die die Zulassung und den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen regeln – stufenweise (Gewächshaus, Freisetzung, Genehmigung zum Anbau) und fallspezifisch (jedes „gentechnische Konstrukt“). Dabei findet u.a. eine Bewertung der Umweltverträglichkeit von gentechnisch veränderten Pflanzen statt.

Unterrichtsgestaltung

Einstieg - Die Natur ist vielfältig

Der Begriff Biodiversität steht für die biologische Vielfalt der Natur, sprich für die Fülle der Pflanzen- und Tierarten. Nach Schätzung der Biologien gibt es zwischen drei- und einhundert Millionen Arten auf der Erde, wovon derzeit rund 1,75 Millionen Arten bekannt und beschrieben sind. Diese Artenvielfalt ist regional sehr unterschiedlich: Während in kühlen Regionen der Pole nur wenige angepasste Arten vorkommen, herrscht vor allem in den Tropen eine unermessliche Vielfalt.

Die Vielfältigkeit der Natur kann auf verschiedenen Ebenen betrachtet und analysiert werden. Mit Hilfe der Folie „Was ist biologische Vielfalt“ (Arbeitsblätter und Kopiervorlagen S. 1) können die Ebenen Genetische Diversität, Artendiversität und Diversität der Ökosysteme besprochen bzw. wiederholt werden.

Angesprochen werden sollte dabei die Agrarbiodiversität: Deren Vielfalt an genetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft umfasst alle Kulturpflanzen, die von Landwirten angebaut und genutzt werden und ihre wilden Verwandten sowie alle Nutztiere. Mit Hilfe von „Genbanken“ wie beispielsweise der Weizengenbank in Gatersleben versucht man, diese Vielfalt nutzbar zu halten.

Erarbeitung - Der Eingriff des Menschen

An der Tafel können verschiedene Typen von Ökosystemen zusammengetragen werden. Nachdem zu den jeweiligen Ökosystem-Typen Beispiele gefunden wurden, sollen die SchülerInnen einschätzen, inwiefern und in welchem Ausmaß der Mensch dieses Ökosystem beeinflusst und ob das Ökosystem noch zur Selbstregulation fähig ist.

Durch künstliche Eingriffe kann das ökologische Gleichgewicht stark und gelegentlich irreversibel gestört werden. Der Mensch spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da er alle Ökosysteme mehr oder minder beeinflusst. Beispiel Agrarökosystem: hier gestaltet der Mensch das Ökosystem zur Produktion von Kulturpflanzen und Nutztieren und steuert den Organismenbestand, den Energiefluss und den Stoffkreislauf.

Gefährdung der "ökologischen Vielfalt" durch Gentechnik in der Landwirtschaft?

Der Einsatz der Gentechnik kann sich, ebenso wie der landwirtschaftliche Anbau klassisch gezüchteter Kulturpflanzen, auf die Artenvielfalt auswirken. Aber resultiert daraus ein „ökologischer Schaden“? Mit Hilfe des Arbeitsblattes „Ökologischer Schaden oder akzeptable Umweltbeeinflussung?“ sollen die SchülerInnen in Einzel- oder Gruppenarbeit die verschiedenen Standpunkte der Experten zusammentragen und anschließend im Klassenverbund diskutieren:

  • Wie unterscheiden sich die Definitionen bezüglich des „ökologischen Schadens“?
  • Was wird als „akzeptable Umweltbeeinflussung“ toleriert?
  • Welche Bewertungsmaßstäbe werden herangezogen und gibt es besondere Anforderungen an gentechnisch veränderte Pflanzen?

Tipp: Streitgespräch. Zwei bis vier SchülerInnen führen vor der Klasse ein Streitgespräch: Verursachen gentechnisch veränderte Pflanzen einen „ökologischen Schaden?“. Hierfür müssen sie selbständig nach Hintergrundinformationen recherchieren, beispielsweise im Internet.

Ergebnissicherung – Beurteilung der Biosicherheit im Zuge der Genehmigung

Wie wird die Umweltverträglichkeit bei dem Genehmigungsverfahren gentechnisch veränderter Pflanzen behandelt? Und hier interessiert insbesondere die Frage, ob gentechnisch veränderte Pflanzen für die biologische Vielfalt ein neues Risiko darstellen.

Zur Besprechung eigenen sich die Texte „Was ist ein ökologischer Schaden?“ und „Beobachtung der Umweltauswirkungen: Allgemein und fallspezifisch“ sowie die Folienvorlage „Genehmigungsverfahren“. Bei Interesse lohnt es zudem, sich das europäische Genehmigungsverfahren näher anzuschauen.

Angesprochen werden sollten u.a. folgende Aspekte, die bei der Genehmigung eine Rolle spielen:

  • Gentechnisch veränderte Pflanzen unterliegen einer intensiven Prüfung auf mögliche ökologische Auswirkungen. Hier werden beispielsweise Fragen nach der unkontrollierten Ausbreitung der Kulturpflanze oder der Übertragung der neuen Gene auf verwandte Wildpflanzen gestellt. Daneben sind auch Aspekte der gesundheitlichen Unbedenklichkeit für Mensch und Tier zu berücksichtigen.
  • Eine Genehmigung zum Anbau wird nur dann erteilt, wenn schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt nicht zu erwarten sind.
  • Das Genehmigungsverfahren erfolgt immer stufenweise (Gewächshaus, Freisetzung, Genehmigung zum Anbau) und fallspezifisch (jedes „gentechnische Konstrukt“).
  • Ein GVO-Monitoring begleitet den landwirtschaftlichen Anbau. Hier werden weitere Informationen über das Wechselverhältnis zwischen transgener Pflanze und Umwelt gewonnen und mögliche langfristige Umwelteffekte untersucht.