Ideen für den Unterricht

Zulassungsverfahren: Wer entscheidet über die Sicherheit von GVOs?

Ziele

EU-Flagge
  • Lernen, dass gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Europäischen Union einem abgestuften Zulassungsverfahren unterliegen
  • Die verschiedenen nationalen und internationalen Behörden und Institutionen kennen lernen, die an der Zulassung von GVO beteiligt sind

  • Den Ablauf der Zulassungsverfahren für GVO sowie die zu Grunde liegenden rechtlichen Regelungen auf nationaler und EU-Ebene kennen lernen

Kursstufe Fach Umfang Voraussetzungen
LK Biologie, Politik, Wirtschaft, Recht ca. 4-5 U-stunden Grundkenntnisse über die politischen Institutionen Europas, Bt-Konzept


Vorbemerkung

Gentechnisch veränderte Pflanzen und daraus hergestellte Lebens- und Futtermittel dürfen in Deutschland nur dann eingeführt, angebaut und vermarktet werden, wenn sie zugelassen sind. Um eine Zulassung zu erhalten, müssen sie ein europäisches Verfahren durchlaufen. Wie aber wird bewertet? Wer ist dafür zuständig? Und welche Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt sein, damit eine gentechnisch veränderte Pflanze in Europa zugelassen wird? Diese Fragen sind Inhalt der Unterrichtseinheit.

Unterrichtsgestaltung

Einstieg

In einem ersten Schritt sollte das Bt-Konzept kurz wiederholt werden. Hierzu eignen sich die Folienvorlagen der Unterrichtseinheit „Bt-Mais: Eine Pflanze schützt sich selbst“. Im zweiten Schritt wird empfohlen die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen anhand eines Fallbeispiels durchzuspielen, etwa an gentechnisch verändertem (gv) Bt-Mais. Dabei kann auf das Zulassungsverfahren und die daran beteiligten Behörden eingegangen werden.

Erarbeitung

Theoretische Einführung ins Thema mit Hilfe von Arbeitsblättern und Folien:

Abgestuftes Zulassungsverfahren: Gentechnisch veränderte Organismen unterliegen in der Europäischen Union einem abgestuften Zulassungsverfahren, d.h. gv-Pflanzen müssen während der Entwicklung bei jedem Schritt - vom Labor über Gewächshaus- bis hin zu Freilandversuchen - auf ihre Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt getestet werden (Kopier- und Folienvorlage S. 1).

EU Recht: Für gentechnisch veränderte Produkte in Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung gibt es in der EU zwei zentrale Rechtsvorschriften: für den Anbau von gv-Pflanzen gilt die EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, für die daraus erzeugten Lebens- und Futtermittel gilt die EU-Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel Nr. 1829/2003 (Kopier- und Folienvorlage S. 2). Die EU-Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel ist in allen EU-Ländern sofort und unverändert wirksam. An der Sicherheitsbewertung und Zulassung von gv- Pflanzen sind verschiedene europäische Behörden und Institutionen beteiligt, u. a. die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA).

Nationales Recht: Den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der Grünen Gentechnik in Deutschland wird ebenfalls durch diese zentralen Regelungen der EU festgelegt. Die EU-Freisetzungsrichtlinie wurde in Deutschland durch die Novelle des Gentechnikgesetzes (GenTG) im November 2005 in nationales Recht umgesetzt (Kopier- und Folienvorlage S. 3). In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) federführend bei der Sicherheitsbewertung und Zulassung.

Internationale Abkommen: Nationale oder europäische Rechtsvorschriften zu gentechnisch veränderten Produkten müssen sich an internationalen Abkommen orientieren, die den Welthandel mit Lebensmitteln regeln. Grundprinzip dieser Abkommen ist, den freien und fairen Handel für Waren zu gewährleisten. Schiedsrichter im Welthandel ist die Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO). Weiterhin hat das Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit als Zusatzprotokoll zur Konvention über die biologische Vielfalt (Umweltgipfel Rio de Janeiro, 1992) Einfluss auf den weltweiten Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (Kopier- und Folienvorlage S. 4).

Rollenspiel: Zulassung zur Freisetzung für Versuchszwecke

Die Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen sind langwierig, kompliziert und für Außenstehende schwer verständlich. Wir schlagen vor, die Zulassung zur Freisetzung für Versuchszwecke in einem kleinen Rollenspiel nachzuvollziehen (Kopier- und Folienvorlage S. 5, 6).

Es geht darum, den Weg vom Antrag bis zur Genehmigung stark vereinfacht durchzuspielen - Details zu den Abstimmungsprozessen zwischen den Behörden würden den Rahmen sprengen und sind nicht Teil des Rollenspiels.

Vor Beginn des Rollenspiels wird der „Wegweiser durch die Behörden: Wer macht was?“ an die Schüler verteilt (Kopiervorlage S. 11). Die Schüler beschäftigen sich mit der jeweiligen Funktion/Aufgabe der Behörde, die sie darstellen und erläutern sie vor der Klasse. Dann wird das Zulassungsverfahren mit verteilten Rollen und mit Hilfe der Karten gemeinsam durchgespielt. Das Szenario:

Ein Wissenschaftler einer deutschen Universität will mit seiner Arbeitsgruppe mögliche unerwünschte ökologische Effekten von insektenresistentem Bt-Mais MON810 unter Freilandbedingungen untersuchen. Der Wissenschaftler (= ein Schüler) reicht den Antrag auf Freisetzung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein…

Die Schüler repräsentieren die am Verfahren beteiligten Institutionen und Behörden.

Die Rollen werden wie folgt besetzt (jeweils ein/e Schüler/in):

  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
  • Julius Kühn-Institut (JKI)
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
  • Bundesamt für Naturschutz (BfN)
  • Zuständige Landesbehörde des Bundeslandes
  • Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS)
  • EU-Kommission
  • Öffentlichkeit

Die Kommunikation zwischen den Behörden wird mit Hilfe von beschrifteten Karteikarten dargestellt:

  • Antrag auf Zulassung: rote Karte oder roter Schnellhefter
  • Fachliche Stellungnahme: drei gelbe Karten (JKI, ZKBS, Landesbehörde)
  • Benehmen: zwei grüne Karten (BfN, BfR)
  • Information: eine blaue Karte (EU-Kommission)
  • Bescheid: eine orange Karte (BVL)
  • Einwendungen: weiße Karten (Öffentlichkeit)

Mögliche Erweiterung: Ein weiteres Verfahren, die Zulassung zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel, kann je nach der zur Verfügung stehenden Zeit ebenfalls in Form eines Rollenspiels nachvollzogen werden oder auch theoretisch anhand von Folien und mit dem Zulassungscomic „Der lange Weg“ erarbeitet werden (Kopier- und Folienvorlage S. 7-10).

Das Szenario: Ein international tätiges Biotechnologie-Unternehmen hat insektenresistenten Mais entwickelt und will ihn nun auf den europäischen Markt bringen. In diesem Fall will das Unternehmen nur die Genehmigung als GVO-Lebens- und Futtermittel beantragen (nach EU-Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel), da der Mais außerhalb der EU angebaut und dann (z.B. in Form von Maisstärke) nach Europa eingeführt und zu Lebensmitteln verarbeitet wird. Das Unternehmen (= Schüler) reicht den Antrag auf Zulassung als Lebens- und Futtermittel beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein…

Ergebnissicherung/Abschlussdiskussion

Das Rollenspiel soll den Schülern vor allem die Komplexität der Zulassungsverfahren deutlich machen. Der Entscheidungsprozess ist nicht immer einfach, z.B. weil verschiedene Meinungen berücksichtigt werden müssen, weil es nationale Alleingänge gibt oder weil wissenschaftliche Beurteilungen von der kritischen Öffentlichkeit angezweifelt werden.

Da Entscheidungen für die gesamte EU gelten, müssen die Behörden und Regierungen aller 25 Mitgliedstaaten einbezogen werden und am Ende eine verbindliche, allgemein akzeptierte Entscheidung treffen.