Verwendung von Pflanzen in Lebensmitteln

Umfangreiche Stoffliste von Bund und Ländern veröffentlicht

11.09.2014 | von Redaktion Pflanzenforschung.de

Bei Artischocken isst man die fleischigen Teile der Schuppenblätter und das Artischockenherz. Aber als Arzneimittel eignen sich von der Pflanze nur die Laubblätter. (Bildquelle: © Florentine / pixelio.de)

Bei Artischocken isst man die fleischigen Teile der Schuppenblätter und das Artischockenherz. Aber als Arzneimittel eignen sich von der Pflanze nur die Laubblätter. (Bildquelle: © Florentine / pixelio.de)

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte die erste Stoffliste des Bundes und der Länder. Sie enthält umfassende Informationen zu fast 600 Pflanzen und soll als Orientierungshilfe bei der Verwendung von Pflanzen und Pflanzenteilen als Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten dienen. Es ist eine einzigartige Wissenssammlung zum Thema in Deutschland. Die Liste kann eine Hilfe für Industrie und Politik sein, aber auch für Pflanzenzüchter und andere Forscher.

Traditionell sind Pflanzen ein wichtiger Bestandteil unserer täglichen Ernährung. Wir nehmen sie in Form von Obst, Gemüse, Getreide oder auch Kräuter und Gewürze zu uns. Doch es gibt auch „moderne“ Verwendungsarten wie Nahrungsergänzungsmittel oder neuartige Lebensmittel (Novel Food), die bei uns und in der EU noch nicht in nennenswertem Umfang auf dem Markt sind. Darunter fällt beispielsweise exotisches Obst aus andern Kulturkreisen.

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Natürlich ist nicht immer sicher. Daher wurden Pflanzen und Pflanzenteile nun in einer Stoffliste systematisch bewertet, um sie besser in und als Lebensmittel verwenden zu können. Es bündelt das vorhandene Wissen, welche Pflanzen und Pflanzenteile unbedenklich sind und welche Risiken für den Verbraucher bergen. 

Natürlich ist nicht immer sicher. Daher wurden Pflanzen und Pflanzenteile nun in einer Stoffliste systematisch bewertet, um sie besser in und als Lebensmittel verwenden zu können. Es bündelt das vorhandene Wissen, welche Pflanzen und Pflanzenteile unbedenklich sind und welche Risiken für den Verbraucher bergen. 

Bildquelle: © iStock.com/Dinamiracle

Pflanzen sind voll im Trend

Zunehmend enthalten Produkte, die für den Verzehr vorgesehen sind, Pflanzen, Pflanzenteile oder  Pflanzenextrakte, die vorher nicht traditionell als Lebensmittel Verwendung fanden. Dies verstärkt sich durch einen Trend hin zu einer gesünderen und bewussteren Ernährung. „Pflanzlich“ wird oft gleichgesetzt mit „gesund“ und „unbedenklich“. Doch Pflanzen können bekanntermaßen auch giftig sein. Einige der giftigsten Stoffe, die wir kennen sind pflanzlichen Ursprungs (z.B. Rizin).

Es kommen auch immer mehr Mittel auf den Markt, die unsere Nahrung ergänzen und uns beispielsweise durch zusätzliche Vitamine fit halten sollen. Sie werben dabei oft mit Pflanzen und natürlichen Zusätzen. In Supermärkten und Drogerien ist es für den Verbraucher jedoch oft nicht klar, dass diese Mittel keine Arzneimittel sind, da sie Medikamenten ähneln. Trotz Pillen und Pulverbeutelchen, zählen Nahrungsergänzungsmittel zu den Lebensmitteln. Arzneimittel sind Mittel zur Heilung, Linderung oder zur Prävention menschlicher Krankheiten und beeinflussen die physiologischen Funktionen. Sie sind daher keine Lebensmittel. Oft ist es eine Frage der Dosierung und eine Abgrenzung von Arznei- und Lebensmittel schwierig.

Sicherheit der Verbraucher geht vor

Um die Sicherheit aller von der Bevölkerung verzehrten Lebensmittel zu gewähren, wurde von Vertreter des Bundes und der Länder eine gemeinsame Stoffliste erstellt. Die Liste zielt darauf ab, die Einstufung von Pflanzen und Pflanzenteilen im Bezug auf eine Verwendung als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat zu erleichtern. Sie enthält fast 600 Pflanzen, mit allen derzeit verfügbaren relevanten und wissenschaftlich gesicherten Informationen und soll als Entscheidungshilfe dienen. Durch eine systematische Vorgehensweise wurde jede Pflanze der Liste gleich betrachtet und kategorisiert.

Die Stoffliste ist eine Empfehlung und nicht rechtsverbindlich. Sie richtet sich vor allem an Behörden, die neue Lebensmittel beurteilen müssen oder die Industrie, die bei der Herstellung von Lebensmitteln aller Art nun auf die Sammlung zurück greifen kann. Sie kann auch hilfreich sein für Pflanzenzüchter und angewandte Forscher, die Pflanzen auf bestimmte Inhaltsstoffe hin optimieren wollen.  

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Nahrungsergänzungsmittel ähneln oft Medikamenten, da sie in Form von Kapseln oder Pulverbeuteln angeboten werden. Dennoch sind sie keine Arzneimittel und zählen zu den Lebensmitteln.

Nahrungsergänzungsmittel ähneln oft Medikamenten, da sie in Form von Kapseln oder Pulverbeuteln angeboten werden. Dennoch sind sie keine Arzneimittel und zählen zu den Lebensmitteln.

Bildquelle: © iStock.com/drKaczmar

Aufgelistet sind für jede Pflanze: Die botanische Bezeichnung, der deutsche Namen, die Teile der Pflanze, die genutzt werden sowie verfügbare Informationen zur Verwendung, zu Risiken und wo anwendbar zur pharmakologischen Wirkung. Als Quellen dienten bei Arzneistoffen beispielsweise verfügbare Daten zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit (Monographien). Andere Daten wurden einschlägiger Literatur entnommen und wurden ergänzt durch Beurteilungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Ein langer Weg zur fertigen Liste

Ganze 10 Jahre dauerte der Prozess bis zur fertigen Liste. 2010 wurde bereits ein Entwurf veröffentlicht. Alle Beteiligten konnten diesen anschließend kommentiert, was rege in Anspruch genommen wurde. Die eingereichten Kommentare wurden eingearbeitet und die Liste an die neue rechtliche Lage angepasst.

Am 09. September 2014 wurde die Stoffliste final veröffentlicht. Im Rahmen einer Veranstaltung mit mehr als 150 Experten aus dem In- und Ausland überreichte der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Dr. Helmut Tschiersky, die „Stoffliste des Bundes und der Bundesländer für die Kategorie „Pflanzen und Pflanzenteile“ offiziell an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das BMEL hatte den Auftrag zur Erstellung der Liste gegeben.  

Auch in anderen Ländern existieren nationale Stofflisten - beispielsweise in Belgien, Frankreich oder Österreich. Allerdings gibt es auf europäischer Ebene derzeit keine einheitliche Vorgehensweise. So existieren Positiv- wie Verbotslisten und teils nur zu einigen Lebensmittelgruppen. Auch der Rechtsrahmen variiert zwischen den Ländern. Dies macht eine Vereinheitlichung schwierig. Nach Vorlegen der deutschen Liste können Gemeinsamkeiten der existierenden europäischen Listen identifiziert werden.


Weiterführende Informationen:

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Titelbild: Bei Artischocken isst man die fleischigen Teile der Schuppenblätter und das Artischockenherz. Aber als Arzneimittel eignen sich von der Pflanze nur die Laubblätter. (Bildquelle: © Florentine / pixelio.de)