Mit gentechnischen Verfahren können auch artübergreifende Kreuzungen vorgenommen werden.

Die durch solche Kreuzungen eventuell entstehende Unfruchtbarkeit (wie z.B. bei der Kreuzung Esel - Pferd) ist bei gentechnischen Verfahren deutlich verringert.

Diese Verfahren können nur in Speziallabors durchgeführt werden. Hier gelten spezielle Sicherheitsvorkehrungen, die die unbeabsichtigte Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verhindern sollen.

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