Entwicklung und Erprobung alternativer und neuer Pflanzenschutzverfahren

05.09.2024 Datum der Veröffentlichung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Rahmen der Ackerbaustrategie und des Programms zur Innovationsförderung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) zur Entwicklung alternativer Pflanzenschutzverfahren. Ziel ist es, innovative Lösungen für den Pflanzenschutz in Anbausystemen mit konservierender Bodenbearbeitung sowie in Dauerkulturen unter veränderten Bedingungen zu erproben. Die Förderung unterstützt Ansätze, die Bodenerosion mindern und den nachhaltigen Pflanzenschutz vorantreiben.

Fördersteckbrief: Förderung von Forschungsvorhaben zur Entwicklung neuer Pflanzenschutzverfahren

Förderziel:

  • Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) zur Entwicklung und Erprobung alternativer Pflanzenschutzverfahren in Anbausystemen mit konservierender und erosionsmindernder Bodenbearbeitung.
  • Schwerpunkt auf Reduzierung chemischer Pflanzenschutzmittel, insbesondere Herbiziden, ohne Ertrags- und Qualitätsverlust.

Förderschwerpunkte:

  • Entwicklung nicht-chemischer Pflanzenschutzmethoden.
  • Optimierung konservierender Anbau- und Bodenbearbeitungstechniken.
  • Erprobung innovativer technischer Lösungen, z.B. Robotik und Präzisionslandwirtschaft.

Fördermodule:
1. Modul A – Ackerbaustrategie: 

  • Fokus auf bodenschonende Anbauverfahren im Ackerbau und Feldgemüsebau.
  • Unterstützung praxisnaher Feldversuche und Entwicklung von Handlungsempfehlungen.

  
2. Modul B – Innovationsförderung: 

  • Förderung innovativer industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung.
  • Entwicklung neuer Technologien und Dienstleistungen mit hoher Praxisrelevanz und wirtschaftlichem Potenzial.

Zielgruppen:

  • Unternehmen (vorrangig KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen in Deutschland.
  • Start-ups sind ausdrücklich zur Antragstellung eingeladen.

Antragsverfahren:

  • Zweistufiges Verfahren: Projektskizzen müssen elektronisch über „easy-Online“ bis 03. Februar 2025, 23:59 Uhr eingereicht werden.
  • Empfohlene vorherige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger BLE.

Projektträger:

  • Modul A: Ansprechpartnerinnen: Verena Küpper, Laura Zens (projekttraeger-agrarforschung(at)ble.de)
  • Modul B: Ansprechpartnerinnen: Annika Stina Kullik-Schumacher, Sabine Schonauer (innovation(at)ble.de)

Rechtsgrundlagen:

  • Förderung gemäß EU-Verordnung Nr. 651/2014 (geändert durch Verordnung 2023/1315).

  
Besonderheiten:

  • Hohe Relevanz für die ökologische Landwirtschaft wird besonders berücksichtigt.
  • Gentechnische Methoden sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderquote und Zuwendungen:

  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse, genaue Förderquote nach EU-Beihilfeverordnung.
  • Weiterführende Informationen: Vordrucke, Richtlinien und Informationen unter easy-Online oder auf den Webseiten der BLE.

03.02.2025 Einreichungsfrist