Professorinnenprogramm 2030
Förderziel:
Das Professorinnenprogramm 2030 zielt darauf ab, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen zu fördern. Es soll den Anteil von Frauen an Professuren erhöhen, Karrierewege für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen verbessern und eine gleichstellungsfördernde Hochschulkultur etablieren.
Zuwendungszweck:
Gefördert werden:
- Anschubfinanzierungen für Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren.
- Zusätzliche Stellen für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur an Hochschulen mit dem Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“.
Förderschwerpunkte:
- Erhöhung des Frauenanteils in wissenschaftlichen Spitzenfunktionen und Leitungspositionen.
- Förderung planbarer und verlässlicher Karriereperspektiven für (Nachwuchs-)-Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen.
- Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in unterrepräsentierten Fächern.
- Dynamisierung einer gleichstellungsfördernden und geschlechtergerechten Hochschulkultur.
Zielgruppen:
Alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen mit Sitz in Deutschland.
Antragsverfahren:
Das Verfahren ist zweistufig:
Einreichung von Gleichstellungskonzepten für Parität: Diese Konzepte müssen bis zu den folgenden Stichtagen eingereicht werden:
- 31. August 2023 (erste Einreichungsrunde)
- 31. August 2024 (zweite Einreichungsrunde)
- 31. August 2025 (dritte Einreichungsrunde)
Förmlicher Förderantrag: Nach positiver Bewertung des Gleichstellungskonzepts erfolgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags.
Die Einreichung erfolgt über das elektronische Antragssystem „easy-Online“:
🔗 easy-Online Portal
Projektträger:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) – Projektträger Chancengleichheit, Geschlechterforschung, Vielfalt
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228 3821-2500
E-Mail:
Förderquote und Zuwendungen:
Die Förderung erfolgt als Anschubfinanzierung für Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- und W3-Professuren.Die genaue Höhe der Zuwendung richtet sich nach den individuellen Bedarfen und wird im Rahmen des förmlichen Förderantrags festgelegt.
Besonderheiten:
- Hochschulen mit dem Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ können zusätzliche Stellen für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur fördern.
- Die Teilnahme an Veranstaltungen und Maßnahmen zum Erfahrungsaustausch sowie zur Verbreitung guter Praxis ist verpflichtend.
- Die Fördermaßnahme unterliegt der Erfolgskontrolle und Evaluation gemäß § 9 der Bund-Länder-Vereinbarung über das Professorinnenprogramm 2030.
Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zur Antragstellung, den Förderbedingungen und weiteren Aspekten des Programms finden Sie in der offiziellen Bekanntmachung: BMBF-Bekanntmachung zum Professorinnenprogramm 2030