Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2026

15.08.2025 Datum der Veröffentlichung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unterstützt im Rahmen der Förderrichtlinie Bioökonomie International internationale Verbundprojekte mit Partnern außerhalb Europas. Ziel ist es, Wissen zu erweitern, die Potenziale der Bioökonomie zu erschließen und Deutschland als führenden Innovationsstandort in Bioökonomie und Biotechnologie zu stärken.

Ziel der Förderung

  • Aufbau und Ausbau internationaler Partnerschaften in Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI).
  • Beitrag zu globalen Lösungen in den Bereichen Klimawandel, Ernährungssicherung, Umwelt- und Ressourcenschutz.
  • Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie durch internationale Forschungskooperationen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Verbundvorhaben mit Partnern außerhalb Europas (deutsche Partner erhalten Förderung, internationale Partner müssen Eigenfinanzierung sichern).

Thematische Schwerpunkte:

  1. Nachhaltige Bioprozesse für die Industrie (z. B. Bioraffineriekonzepte, Nutzung von Reststoffen, CO₂-basierte Rohstoffe).
  2. Neuartige bioökonomische Produkte (biobasierte Produkte mit verbessertem ökologischen Profil, Nutzung biogener Reststoffe und CO₂).

Vorhaben müssen mindestens zwei Forschungsbausteine der NBÖS adressieren: Globale Forschungskooperationen (Pflicht) sowie mindestens einen weiteren (Biologisches Wissen, Konvergente Technologien, Transfer in die Anwendung).

Laufzeit: max. 36 Monate.

Antragsberechtigte

  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insb. KMU)

Voraussetzung: Sitz/Niederlassung in Deutschland.

Art und Umfang der Förderung

  • Förderart: nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).
  • Förderhöhe: max. 600.000 € pro Verbund für alle deutschen Partner zusammen (inkl. Projektpauschale).
  • Förderfähige Kosten/Ausgaben: Personal, Investitionen, Verbrauchsmaterial, Dienstreisen, Schutzrechte, Aufträge, Wissenschaftskommunikation, CO₂-Kompensationen.
  • Förderquote: bis 100 % für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben, anteilig für Unternehmen (nach AGVO, mit Eigenbeteiligung). Hochschulen/Unikliniken erhalten zusätzlich 20 % Projektpauschale.

 

 

Besondere Voraussetzungen

  • Schriftliche Kooperationsvereinbarung und Verbundvertrag 
  • Prüfung möglicher Sicherheits- oder Missbrauchsrisiken (Dual-Use, Datenabfluss, Wissenschaftsfreiheit).
  • Verpflichtung zu Open Access und Forschungsdatenmanagement.
  • Strategie zur Wissenschaftskommunikation erforderlich.

Verfahren

  • Projektträger: Projektträger Jülich (PtJ), Bereich Bioökonomie.
  • Antragsverfahren: zweistufig
  • Projektskizze (englisch) bis 18. November 2025, 13:00 Uhr CET über www.bioeconomy-international.de.
  • Nach positiver Bewertung: förmlicher Antrag über easy-Online.
  • Begutachtungskriterien: Mehrwert für NBÖS, Relevanz und Qualität des Ansatzes, Verwertbarkeit, Expertise der Partner, Angemessenheit von Struktur, Budget und Planung.

Laufzeit der Richtlinie

Gültig bis 30. Juni 2027 (ggf. Verlängerung bis max. 31. Dezember 2033).

Kontakt

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit den folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Ansprechpartner sind:

Frau Dr. Veronika Jablonowski
Fachbereich PtJ-BIO 7
Telefon: 02461/61-5083
Telefax: 02461/61-1790
E-Mail: v.jablonowski(at)ptj.de 

Herrn Dr. Christian Breuer
Fachbereich PtJ-BIO 7
Telefon: 02461/61-96929
Telefax: 02461/61-1790
E-Mail: c.breuer(at)ptj.de 

Internet: http://www.ptj.de


18.11.2025 Einreichungsfrist