PhytoProtect – Neue Methoden zum nachhaltigen Schutz von Kulturpflanzen vor Schadinsekten
Zielsetzung und Hintergrund
Vor dem Hintergrund des Klimawandels, zunehmender Schaderreger und rückläufiger Insektenvielfalt soll durch interdisziplinäre Forschung ein neues Spektrum an Pflanzenschutzmethoden entwickelt werden. Die Fördermaßnahme ist Teil der Nationalen Bioökonomiestrategie und trägt zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele bei.
Förderschwerpunkte
Mögliche Themenfelder im Sinne der Förderrichtlinie sind
- die Generierung von Wissen und Invention zur Biologie von pflanzenschädigenden Insekten unter Berücksichtigung der von ihnen gegebenenfalls übertragenen Pathogene
- die Vorhersage des Auftretens invasiver Schadinsekten in Deutschland
- der Schutz, Erhalt und die Förderung der Insektenbiodiversität
- die Förderung der Resilienz der Nutzpflanzen gegenüber Schadinsekten und von ihnen übertragenen Pathogenen (endogener Pflanzenschutz)
- die Nutzung neuer Wirkstoffe, -mechanismen und Anwendungstechniken für den exogenen Pflanzenschutz
- die Entwicklung und Anwendung modernster Methoden in der mit dieser Maßnahme geförderten Grundlagen und angewandten Forschung.
Fördermodule
Die Förderung erfolgt in zwei Modulen:
Modul A: Biotische Interaktionen zwischen Pflanzen und Insekten
Modul B: Entwicklung und Optimierung neuer biologischer Pflanzenschutzlösungen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben können bis zu 100 % der projektbezogenen Ausgaben gefördert werden. Hochschulen können zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % beantragen. Für wirtschaftliche Tätigkeiten gelten die beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO. Die Projektlaufzeit kann bis zu vier Jahre betragen.
Kooperationsanforderungen
Besonders erwünscht sind Verbundprojekte mit inter- und transdisziplinärer Ausrichtung. Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist ausdrücklich förderfähig und wird bei der Auswahl positiv bewertet. Die Beteiligung von Partnern mit entomologischer Expertise wird empfohlen.
Forschungskommunikation und Datenmanagement
Geförderte Projekte sollen geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation einplanen, z. B. durch Open-Access-Veröffentlichungen oder den Dialog mit der Gesellschaft. Zudem ist ein Forschungsdatenmanagementplan erforderlich. Die im Projekt erhobenen Daten sollen möglichst in FAIR-konformen Repositorien archiviert und nachnutzbar gemacht werden.
Antragsverfahren
Das Verfahren ist zweistufig.
In der ersten Stufe sind englischsprachige Projektskizzen (max. 17 Seiten + Anhänge) einzureichen, einschließlich Inhaltsverzeichnis, Projektbeschreibung, Arbeitsplan, Zeit- und Finanzübersicht, Verwertungskonzept sowie Darstellung der Partner. Die Frist für die Einreichung endet am 3. November 2025.
Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal easy-Online. Nur ausgewählte Skizzen werden zur Antragstellung in der zweiten Stufe aufgefordert.
Projektträger
Die Fördermaßnahme wird betreut vom
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Bioökonomie
52425 Jülich
Website: www.ptj.de
Ansprechpartner
Frau Dr. Jennifer Pratscher
Fachbereich Agrarforschung (BIO 5)
Telefon: 02461/61-84494
Telefax: 02461/61-2730
E-Mail:
Herr Dr. Andreas Mahn
Fachbereich Bioressourcen (BIO 6)
Telefon: 02461/61-1537
Telefax: 02461/61-9851
E-Mail:
Geltungsdauer der Richtlinie
Die Förderrichtlinie ist gültig bis zum 30. Juni 2027, ggf. verlängerbar bis spätestens 31. Dezember 2033, abhängig von den europäischen Beihilfevorgaben (AGVO).