Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt
Fördergeber:
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie vom 31. Juli 2025 (BAnz AT 18.09.2025 B3)
Auf Grundlage der §§ 23, 44 BHO und der AGVO (EU) Nr. 651/2014 sowie Verordnung (EU) 2022/2472.
Zuwendungszweck
Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der Agrobiodiversität in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft.
Ziel ist die Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte mit überregionalem Vorbildcharakter, um:
- genetische Ressourcen zu erhalten und nutzbar zu machen,
- internationale und nationale Strategien umzusetzen,
- Wissenstransfer in Praxis und Politik zu fördern.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Vorhaben zur:
1. Erhaltung der Agrobiodiversität, z. B.:
- Aufbau und Optimierung von Ex-situ- und In-situ-Erhaltungssystemen,
- On-farm-Bewirtschaftung oder Züchtungsprogramme gefährdeter Arten.
2. Nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen, z. B.:
- Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren,
- Verbesserung von Agrarökosystemleistungen,
- Abbau technologischer oder institutioneller Hemmnisse.
-
Bildung, Information und Öffentlichkeitsarbeit zur biologischen Vielfalt.
Zuwendungsempfänger
- Natürliche und juristische Personen mit Sitz in Deutschland,
- Einrichtungen von Bund und Ländern (Forschungsanstalten nur im Rahmen von Begleitforschung),
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- Forschungseinrichtungen.
Ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
- Antragsteller mit Rückforderungsverpflichtungen aus früheren EU-Beihilfeentscheidungen.
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag vor Beginn der Maßnahme,
- Ergebnisse müssen in Deutschland verwertbar sein,
- Nachweis fachlicher Eignung und ordnungsgemäßer Geschäftsführung,
- Wissenstransfer in die Praxis,
- Material und Daten müssen Dritten offen zugänglich sein,
- Bei Zuwendungen > 100.000 €: Anwendung der VOL/A bei Beschaffung.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
- Art: Projektförderung (Zuschuss auf Ausgabenbasis),
- Förderquote:
- bis zu 100 % für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben,
- 25 – 50 % für wirtschaftliche Forschungsvorhaben (industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung),
- Zuschläge bis zu +30 % bei Kooperationen oder KMU möglich (max. 80 %).
- Nicht förderfähig: dauerhafte institutionelle Maßnahmen, Agrarumweltprämien, Kauf/Bau von Fischereifahrzeugen, reine Produktionsförderungen.
Verfahren
Projektträger / Bewilligungsbehörde:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 331, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
www.ble.de → Projektförderung → Biologische Vielfalt
Verfahrensschritte:
- Einreichung einer Projektskizze (Vorprüfung durch BLE),
- Bewertung auf Förderwürdigkeit,
- Aufforderung zum Vollantrag bei positiver Beurteilung.
Inhalt der Projektskizze:
- Ziele, Beitrag zur Agrobiodiversität,
- Stand des Wissens, Methodik, Zeitplan,
- Kooperationen, Arbeitsteilung,
- Finanzierungs- und Ausgabenplan.
Laufzeit der Richtlinie
In Kraft seit 18. September 2025, gültig bis 30. Juni 2027 (Verlängerung möglich bis 31. Dezember 2029, abhängig von EU-Beihilferecht).
Kontakt & Beratung
Für Fragen und Vorabklärungen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit der BLE aufzunehmen ().