Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt

06.10.2025 Datum der Veröffentlichung

Mit der neuen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat unterstützt die Bundesregierung innovative Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt. Gefördert werden Projekte, die neue Wege im Schutz und in der Nutzung genetischer Ressourcen in Landwirtschaft, Forst, Fischerei und Ernährung aufzeigen. Die Antragstellung erfolgt laufend über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE); thematische Schwerpunkte und Fristen werden dort bekannt gegeben.

Fördergeber:
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie vom 31. Juli 2025 (BAnz AT 18.09.2025 B3)
Auf Grundlage der §§ 23, 44 BHO und der AGVO (EU) Nr. 651/2014 sowie Verordnung (EU) 2022/2472.

Zuwendungszweck

Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der Agrobiodiversität in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft.
Ziel ist die Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte mit überregionalem Vorbildcharakter, um:

  • genetische Ressourcen zu erhalten und nutzbar zu machen,
  • internationale und nationale Strategien umzusetzen,
  • Wissenstransfer in Praxis und Politik zu fördern.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Vorhaben zur:

1. Erhaltung der Agrobiodiversität, z. B.:

  • Aufbau und Optimierung von Ex-situ- und In-situ-Erhaltungssystemen,
  • On-farm-Bewirtschaftung oder Züchtungsprogramme gefährdeter Arten.

2. Nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen, z. B.:

  • Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren,
  • Verbesserung von Agrarökosystemleistungen,
  • Abbau technologischer oder institutioneller Hemmnisse.
  1. Bildung, Information und Öffentlichkeitsarbeit zur biologischen Vielfalt.

Zuwendungsempfänger

  • Natürliche und juristische Personen mit Sitz in Deutschland,
  • Einrichtungen von Bund und Ländern (Forschungsanstalten nur im Rahmen von Begleitforschung),
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • Forschungseinrichtungen.

Ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
  • Antragsteller mit Rückforderungsverpflichtungen aus früheren EU-Beihilfeentscheidungen.

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag vor Beginn der Maßnahme,
  • Ergebnisse müssen in Deutschland verwertbar sein,
  • Nachweis fachlicher Eignung und ordnungsgemäßer Geschäftsführung,
  • Wissenstransfer in die Praxis,
  • Material und Daten müssen Dritten offen zugänglich sein,
  • Bei Zuwendungen > 100.000 €: Anwendung der VOL/A bei Beschaffung.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

  • Art: Projektförderung (Zuschuss auf Ausgabenbasis),
  • Förderquote:
    • bis zu 100 % für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben,
    • 25 – 50 % für wirtschaftliche Forschungsvorhaben (industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung),
    • Zuschläge bis zu +30 % bei Kooperationen oder KMU möglich (max. 80 %).
  • Nicht förderfähig: dauerhafte institutionelle Maßnahmen, Agrarumweltprämien, Kauf/Bau von Fischereifahrzeugen, reine Produktionsförderungen.

Verfahren

Projektträger / Bewilligungsbehörde:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 331, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
ibv(at)ble.de
www.ble.de → Projektförderung → Biologische Vielfalt

Verfahrensschritte:

  1. Einreichung einer Projektskizze (Vorprüfung durch BLE),
  2. Bewertung auf Förderwürdigkeit,
  3. Aufforderung zum Vollantrag bei positiver Beurteilung.

Inhalt der Projektskizze:

  • Ziele, Beitrag zur Agrobiodiversität,
  • Stand des Wissens, Methodik, Zeitplan,
  • Kooperationen, Arbeitsteilung,
  • Finanzierungs- und Ausgabenplan.

Laufzeit der Richtlinie

In Kraft seit 18. September 2025, gültig bis 30. Juni 2027 (Verlängerung möglich bis 31. Dezember 2029, abhängig von EU-Beihilferecht).

Kontakt & Beratung

Für Fragen und Vorabklärungen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit der BLE aufzunehmen (ibv(at)ble.de).