Ein Blatt besteht aus einem Unterblatt (Hypophyll) und einem Oberblatt (Epiphyll): 

Unterblatt (Hypophyll)

Das Hypophyll besteht nur aus einem kleinen Teil des Blattes. Es wird unterteilt in

Der Blattgrund bezeichnet die Stelle, wo das Blatt im Kontakt mit dem Zweig (der Sprossachse) steht. Hier münden die Leitbündel des Blattes in die Leitbündel des Stammes oder Stängels. Die Blattachsel bezeichnet dabei den Winkel zwischen Blattstiel und Zweig. Der Blattgrund kann schmal sein wie bei Laubblättern, er kann aber auch breiter ausgebildet sein und sogar um den gesamten Stängel herumreichen (stängelumfassend). Geht er vom Ende der Blattes weiter, indem er den Stängel umhüllt, spricht man von einer Blattscheide, zu sehen bei Gräsern. Sie ist oftmals nicht geschlossen (Ausnahme: Sauergräser) und setzt sich für gewöhnlich bis zum nächsten Knoten fort.

Der Blattgrund bildet bei vielen Pflanzenfamilien seitliche Auswüchse aus, die sogenannten Nebenblätter (Stipulae). Je nach Aufbau des Blattstieles kommen verschiedene Formen von Nebenblättern vor. Bei den Dikotylen sind sie häufig paarig ausgebildet. Bei den Schmetterlingsblütlern (Fabaceae) und den Rosenblütlern (Rosaceae) sind sie groß und gut ausgeprägt und ein wichtiges Bestimmungsmerkmal. Bei vielen Monokotylen liegt häufig nur ein einzelnes, oft unauffälliges Nebenblatt in der Blattachsel vor.

Oberblatt (Epiphyll)

Das Epiphyll umfasst den deutlich größeren Teil des Blattes. Es wird unterteilt in

Die Blattspreite (Lamina) wird als der flächige Teil des Blattes bezeichnet, der oberhalb vom Stiel sitzt. Sie ist unterteilt in die Blattnervatur, bestehend aus den Leitbündeln und den dazwischen liegenden Interkostalfeldern. Hier findet der Hauptteil der Photosynthese statt.

Ausgehend von der Blattspreite haben sich verschiedene Blattformen herausgebildet.

  • einfache Blätter mit einer nicht weiter unterteilten Blattspreite
  • zusammengesetzte Blätter

Bei zusammengesetzten Blättern ist die Blattspreite unterteilt in kleinere Abschnitte, sogenannte Blättchen. Man spricht dann von gefiederten (Rose, Rosa spec.) oder gefingerten Blättern (Rosskastanie, Aesculus hippocastanum). Die Art der Unterteilung ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal beim Bestimmen einer Pflanzenart. Auch die Beschaffenheit des Blattrandes ist wichtig für die Zuordnung zu einer Art.

Der Stiel (Petiolus) beschreibt den Teil, der vom Blattgrund bis zur Blattspreite reicht. Er ist verstärkt (mit sogenannten Sklerenchymfasern), in ihm verlaufen die Leitbündel weiter zur Blattspreite.

Man unterscheidet zwei verschiedene Bautypen von Stielen:

  • unifaziale und
  • bifaziale Stiele

Bifaziale Stiele haben denselben Aufbau wie bifaziale Blätter, nur dass bei ihnen die Struktur durch Sklerenchymfasern verstärkt wurde. Dasselbe gilt für unifaziale Stiele. Beide Varianten besitzen ebenfalls Chloroplasten, können also Photosynthese betreiben.

Gut ausgeprägt ist der Blattstiel vor allem bei den Laubblättern, da diese durch Wind und Regen oft starken mechanischen Belastungen ausgesetzt sind. Der biegsame Blattstiel ermöglicht es der Pflanze, dem Druck durch Wind und Regentropfen nachzugeben, ohne dabei abzuknicken oder einzureißen. Gut beobachtbar ist das bei der Zitterpappel (Populus tremula). Viele Pflanzen (zum Beispiel Gräser) besitzen keinen Blattstiel, ihre Blätter werden als sitzend bezeichnet.

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