Das Epiphyll oder Oberblatt umfasst einen großen Teil des Blattes. Es besteht aus dem Blattstiel und der Blattspreite.

Das Epiphyll wird unterteilt in

  • Stiel

Der Stiel (Petiolus) beschreibt den Teil, der vom Blattgrund bis zur Blattspreite reicht. Er ist verstärkt (mit sogenannten Sklerenchymfasern), in ihm verlaufen die Leitbündel weiter zur Blattspreite.

Man unterscheidet zwei verschiedene Bautypen von Stielen: unifaziale und bifaziale Stiele. Bifaziale Stiele haben denselben Aufbau wie bifaziale Blätter, nur dass bei ihnen die Struktur durch Sklerenchymfasern verstärkt wurde. Dasselbe gilt für unifaziale Stiele. Beide Varianten besitzen ebenfalls Chloroplasten, können also Photosynthese betreiben.

Gut ausgeprägt ist der Blattstiel vor allem bei den Laubblättern, da diese durch Wind und Regen oft starken mechanischen Belastungen ausgesetzt sind. Der biegsame Blattstiel ermöglicht es der Pflanze, dem Druck durch Wind und Regentropfen nachzugeben, ohne dabei abzuknicken oder einzureißen. Gut beobachtbar ist das bei der Zitterpappel (Populus tremula).

Viele Pflanzen (zum Beispiel Gräser) besitzen keinen Blattstiel, ihre Blätter werden als sitzend bezeichnet.

  • Blattspreite

Die Blattspreite (Lamina) wird als der flächige Teil des Blattes bezeichnet, der oberhalb vom Stiel sitzt. Sie ist unterteilt in die Blattnervatur, bestehend aus den Leitbündeln und den dazwischen liegenden Interkostalfeldern. Hier findet der Hauptteil der Photosynthese statt.

Ausgehend von der Blattspreite haben sich verschiedene Blattformen herausgebildet.

  • einfache Blätter mit einer nicht weiter unterteilten Blattspreite
  • zusammengesetzte Blätter

Bei zusammengesetzten Blättern ist die Blattspreite unterteilt in kleinere Abschnitte, sogenannte Blättchen. Man spricht dann von gefiederten (Rose, Rosa spec.) oder gefingerten Blättern (Rosskastanie, Aesculus hippocastanum). Die Art der Unterteilung ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal beim Bestimmen einer Pflanzenart. Auch die Beschaffenheit des Blattrandes ist wichtig für die Zuordnung zu einer Art.

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