Begriff für die Rechtspraxis der EU, auch minimalste Spuren eines gentechnisch veränderten Organismus (GVO) in importierten landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht zu dulden, wenn dieser GVO in der EU nicht zugelassen ist.

In den letzten Jahren waren mehrfach Mais- und Sojalieferungen aus USA, Argentinien und Brasilien bei der Einfuhr in die EU gestoppt worden, weil in ihnen Spuren von in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen nachgewiesen wurden.

Die EU-Kommission hat deshalb 2011 die bisherige Nulltoleranz-Politik gelockert. Geringfügige Beimischungen nicht zugelassener GVO bis zu 0,1 Prozent sind nun erlaubt. Die 0,1-Toleranz gilt nur für Futtermittel, jedoch nicht für Lebensmittel. Voraussetzung ist, dass der betreffende GVO im Anbauland zugelassen und als sicher eingestuft wurde und dass in der EU dafür Zulassungsanträge gestellt wurden. Der vorgeschlagene Toleranzwert von 0,1 Prozent gilt als technische Nachweisgrenze. Bei GVO-Gehalten unter 0,1 Prozent liefern die heutigen Nachweisverfahren keine eindeutigen Ergebnisse.

Quelle: Biosicherheit.de (BMBF)

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