chemische oder biologische Wirkstoffe, die Pflanzen vor Schädlingen schützen sollen.

Zu den Pflanzenschutzmitteln gehören insbesondere Insektizide (gegen Schädlinge), Herbizide (gegen Unkräuter) sowie Fungizide (gegen Pilze und Sporen).

Pflanzenschutzmittel dürfen in vielen Ländern erst auf den Markt, wenn sie in einem Zulassungsverfahren als unbedenklich für Mensch, Tier und Natur eingestuft wurden. Die Zulassung gilt höchstens für zehn Jahre, danach erfolgt eine Neubewertung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik. In dem Zulassungsverfahren wird auch die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels festgelegt, z.B. müssen bei ihrem Einsatz bestimmte Abstände zu Gewässern eingehalten werden oder ein Pflanzenschutzmittel darf nur mittels einer bestimmten Technik ausgebracht werden.

Die EU legt den rechtlich maximal zulässigen Rückstandsgehalt eines Pflanzenschutzmittels in oder auf Lebens- und Futtermitteln fest (MRL-Wert, Maximum Residue Levels). Diese MRL-Werte können auf der Website der Kommission nachgelesen werden: MRL-Werten der EU.

Quelle: Biosicherheit.de (BMBF)

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