Begriff aus der Pflanzenzüchtung zur Unterscheidung von Zuchtlinien.

Als Sorte im Sinne der Pflanzenzüchtung gelten Kulturpflanzen dann, wenn sie spezielle Merkmale haben, die sie von anderen Sorten der gleichen Pflanzenart oder Rasse unterscheiden und ein spezielles Zulassungsverfahren beim Bundessortenamt durchlaufen haben.

Neben der stabilen Ausprägung der besonderen Eigenschaften werden bei der Sortenprüfung auch Qualität und Homogenität des Saatgutes einer Sorte geprüft. Nur mit einer gültigen Sortenzulassung durch das Bundessortenamt darf Saatgut einer Sorte in Deutschland kommerziell vertrieben werden.

Quelle: Biosicherheit.de (BMBF)

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