Technische Hilfsstoffe werden bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln eingesetzt.

Sie unterstützen technische Prozesse wie Schneiden, Filtrieren oder Stoffumwandlungen. Der entscheidende Unterschied zu den Zusatzstoffen ist, dass technische Hilfsstoffe nach Gebrauch wieder entfernt werden. Im verzehrfertigen Endprodukt sind sie allenfalls in unvermeidbaren Spuren vorhanden und sie haben dort keine technologische Wirkung mehr.

Rechtlich gelten technische Hilfsstoffe nicht als Lebensmittel. Anders als Zusatzstoffe müssen technische Hilfsstoffe weder zugelassen, noch auf der Zutatenliste deklariert werden. Hinsichtlich gesundheitlicher Sicherheit gelten die gleichen Anforderungen wie bei Zusatzstoffen.

In der Lebensmittelindustrie wird eine Vielzahl von technischen Hilfsstoffen eingesetzt. Beispiele sind etwa

  • Klär- und Filtrierhilfsmittel
  • Antiklumpmittel, Formtrennmittel, Schälmittel
  • Schaumbremser
  • Entfärber, Extraktionshilfsmittel
  • Katalysatoren

Auch Enzyme, die bei der Verarbeitung von Lebensmitteln eingesetzt werden, gelten in der Regel als technische Hilfsstoffe.

Quelle: Biosicherheit.de (BMBF)

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