EFSA-Gutachten zu MON810-Mais

Neuzulassung von gentechnisch verändertem Bt-Mais MON810: Positive Bewertung durch die EFSA

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in ihrem am 30. Juni veröffentlichten Gutachten den gentechnisch veränderten Mais MON810 erneut für Mensch, Tier und Umwelt als unbedenklich eingestuft. Nicht-Zielorganismen wie Insekten und Regenwürmer seien nicht gefährdet. Dennoch werden von der EFSA Maßnahmen empfohlen, um Schmetterlingspopulationen zusätzlich zu schützen und der Entstehung von resistenten Schädlingen entgegenzuwirken. Laut EFSA steht damit einer erneuten Zulassung aus wissenschaftlicher Sicht nichts entgegen. Ähnlich urteilte bereits im November 2008 die zuständige Zulassungsbehörde in Spanien, deren Bericht in das EFSA-Gutachten eingeflossen ist. Die Entscheidung darüber liegt nun bei EU-Ministerrat und EU-Kommission.

männliche Blütenstände

Der gentechnisch veränderte Bt-Mais MON810 bildet Bt-Protein (Cry1Ab) zum Schutz gegen den Schädling Maiszünsler. Ob dieses Bt-Protein auch andere Insekten schädigt, darüber ist in den letzten Jahren immer wieder öffentlich diskutiert worden.

Die wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA bezieht sich auf verschiedene Neuzulassungsanträge des Herstellerunternehmens Monsanto für die Nutzung von gentechnisch verändertem Bt-Mais MON810 als Lebens- und Futtermittel sowie für den Anbau. Eine Neuzulassung wurde nach Gentechnikrecht erforderlich, nachdem die Vermarktungsgenehmigung im April 2007 ausgelaufen war. MON810 wurde 1998 nach den damals geltenden Rechtsvorschriften zugelassen. Spätestens nach zehn Jahren muss für gentechnisch veränderte Pflanzen oder GVO-Lebensmittel ein Wiederzulassungsantrag gestellt werden. Sie müssen erneut eine Sicherheitsbewertung durchlaufen, bei der neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden müssen. Grundlage für eine Neu-Zulassung sind die aktuellen, von allen Mitgliedsstaaten beschlossenen EU-Rechtsvorschriften. MON810 ist die einzige gentechnisch veränderte Pflanze, die in Europa angebaut wird.

Schwerpunkt: Umweltauswirkungen von MON810

Das EFSA-Expertengremium kam zu dem Schluss, dass MON810-Mais im Vergleich zu herkömmlichen Maispflanzen keine erhöhte Toxizität und eine unveränderte Lebens- und Futtermittelqualität aufweist. Von MON810-Mais gehe auch keine erhöhte Allergiegefahr aus. Da dieser Mais keine höhere Vermehrungs- oder Überlebensfähigkeit aufweise, seien negative Umweltauswirkungen durch eine unkontrollierte Verbreitung nicht größer als bei konventionellem Mais.

Ein Schwerpunkt des Gutachtens bezieht sich auf mögliche Auswirkungen von MON810-Mais auf Nicht-Zielorganismen wie z.B. bestimmte Schmetterlingsarten, verschiedene räuberische Insektenarten und Bienen. Das Gremium bewertete dazu die vorhandenen Studien. Dabei wurden auch Studien einbezogen, die vom deutschen Landwirtschaftministerium als wissenschaftliche Begründung zum MON810-Verbot in Deutschland angeführt wurden. Das Gremium schloss aus den vorhandenen Daten, dass räuberische Insektenarten vom MON810-Anbau nicht stärker als durch konventionellen Maisanbau mit Insektizideinsatz betroffen sind. Das gleiche gilt nach Auswertung von Einzel- und Metastudien u.a. für Honigbienen, wasserbewohnende Insekten und Regenwürmer.

Modellberechnungen: Keine Gefährdung bestimmter Schmetterlingsarten

Schmetterlingslarven könnten geschädigt werden, wenn MON810-Pollen durch Windverwehung auf Pflanzen neben einem Bt-Maisfeld gelangen, von denen sich die Larven ernähren. Das Ausmaß der Gefährdung untersuchten die Experten durch Modellrechnungen auf Basis der vorhandenen Literatur-Daten. Für verschiedene Mais-Anbauregionen in Deutschland, Italien, Ungarn und Spanien wurden diese Berechnungen für Larven von drei verschiedenen Schmetterlingsarten (Tagpfauenauge, Admiral und Kohlmotte) durchgeführt. Die Kohlmotte gilt als besonders empfindlich gegenüber dem in MON810-Mais enthaltenen Bt-Protein. Die Modellierung zeigte, dass durch MON810-Anbau zwischen 0,06 Prozent und 0,15 Prozent einer Tagpfauenaugen- und Admiralpopulation in einer Region sterben könnten. Bei den Kohlmotten könnten zwischen 0,3 und 0,8 Prozent der Tiere betroffen sein. Weitere Tiere würden zwar nicht sterben, aber könnten geschädigt werden. Dieser Anteil liegt zwischen 0,18 und 2,5 Prozent bei den untersuchten Schmetterlingsarten. Das EFSA-Gremium zog aus diesen Daten den Schluss, dass der MON810-Anbau zu keiner bedeutenden Gefährdung dieser Arten führt.

Dennoch empfiehlt das Gutachten für Anbauregionen mit hoher Schmetterlingsdichte Schutzmaßnahmen wie die Pflanzung von Randstreifen mit herkömmlichem Mais um die Bt-Maisfelder. Damit soll der Austrag von Bt-Maispollen auf die Futterpflanzen reduziert werden.