Gentechnik-Gesetz

Kein Kompromiss im Vermittlungsausschuss

(27.10.) Im zweiten Anlauf hat der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag das rotgrüne Gentechnik-Gesetz passieren lassen. Mit ihrer Mehrheit im Bundestag kann die Berliner Regierungskoalition nun die Bundesländer überstimmen und das Gesetz durchsetzen.

Schärfere Bedingungen. Ist das Gentechnik-Gesetz in Kraft, sind beim Anbau von gv-Mais weit reichende Auflagen einzuhalten. Auch für einen Erprobungsanbau mit Bt-Mais, der in diesem Jahr in sieben Bundesländern stattfand, gelten dann andere Regeln.

Bei der ersten Beratung im Vermittlungsausschuss am 22. September waren überraschend zwei SPD-geführte Bundesländer ausgeschert. Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz wollten den Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht unterstützen. Ohne ihre Stimmen drohte das Gesetz mit einer zwei Drittel-Mehrheit im Bundesrat zu scheitern. Die CDU-geführten Bundesländer lehnen das Gesetz geschlossen ab. Daraufhin wurde die Beratung von der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses abgesetzt.

Fesseln für die Forschung

Beide SPD-Länder kritisierten insbesondere, dass Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen durch weit reichende Haftungs- und Genehmigungsauflagen in Zukunft kaum noch möglich seien. Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Agro-Biotechnologie, die auch in einigen SPD-Bundesländern gefördert werden, würden durch die einschränkenden Regelungen des Gentechnik-Gesetz behindert.

Im Bundeskanzleramt wurde mit Vertretern der beiden Bundesländer eine Reihe von Gesprächen geführt. Die Bundesregierung wollte jedoch keine Änderungen am Text ihres Gesetzentwurfes zulassen, weil damit der Zeitplan nicht hätte eingehalten werden können: Das Gesetz wäre dann nicht rechtzeitig zur Aussaat im Frühjahr rechtskräftig geworden.

Länder schwenken um

Offenbar ist die Bundesregierung den beiden Ländern nun doch in einigen Punkten entgegen gekommen, ohne das Gesetz selbst noch einmal zu ändern. So soll es künftig möglich sein, dass Züchter und Agrobiotech-Unternehmen einen Haftungsfonds einrichten. Dieser könnte die Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen wollen, entlasten. Das Gentechnik-Gesetz sieht eine gesamtschuldnerische Haftung aller GVO-Landwirte einer Region vor, sollte es zu wirtschaftlichen Schäden durch Auskreuzung kommen, die keinem Einzelverursacher zugeordnet werden können. Auch bei Freisetzungsversuchen, die im Rahmen öffentlich geförderter Forschungsprojekte durchgeführt werden, soll das Haftungsrisiko für die wissenschaftlichen Einrichtungen vermindert werden. Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz haben inzwischen ihre Ablehnung aufgegeben und wollen im Bundesrat für den rotgrünen Gesetzentwurf stimmen.

Nun läuft das weitere Verfahren ab wie geplant: Nachdem der Vermittlungsausschuss festgestellt hat, dass die unterschiedlichen Auffassungen von Bundesregierung und Bundesrats-Mehrheit einen Kompromissversuch aussichtslos erscheinen lassen, wird der unveränderte Gesetzestext erneut an den Bundesrat geleitet. Dieser wird auf seiner nächsten Sitzung am 5. November das rotgrüne Gentechnik-Gesetz mit Mehrheit ablehnen.

Das im Frühsommer noch einmal umformulierte Gesetz enthält nur noch solche Vorschriften, bei denen der Bundesrat nicht mehr zustimmungspflichtig ist. Einen ablehnenden Mehrheitsbeschluss des Bundesrates kann der Bundestag zurückweisen - dafür ist jedoch eine „Kanzlermehrheit“ erforderlich. Diese beträgt derzeit 301 Stimmen; die rotgrüne Koalition verfügt über 304 Abgeordnete. Unmittelbar nach der Entscheidung des Bundesrates wird auch der Bundestag abstimmen. Wenn es nicht mehr als drei Abweichler gibt, kann das Gentechnik-Gesetz anschließend in Kraft treten.