Nationale Koexistenzregelungen

Dänemark

Seit April 2005 sind das dänische Koexistenzgesetz und zwei Durchführungsverordnungen in Kraft. Die Kernpunkte:

  • Abstandsregeln: 200 Meter bei Mais, 50 Meter bei Futter- und Zuckerrüben (2000 Meter zu Produktionsflächen für Saatgut), 20 Meter bei Kartoffeln (Die Entfernungen beruhen darauf, einen Schwellenwert von 0,1 Prozent für nicht beabsichtige GVO-Einträge zu ermöglichen.)
  • Anbauauflagen, etwa Reinigung von Geräten etc.
  • Landwirte müssen Behörden, benachbarte Landwirte, Vermarktungspartner und Lohnunternehmer über den GVO-Anbau informieren.
  • Saatguthändler müssen sich vor dem Verkauf von gv-Saatgut registrieren lassen und über die Verkäufe Buch führen.
  • Haftung: GVO-anbauende Landwirte müssen verschuldensabhängig für mögliche GVO-bedingte Vermarktungsverluste bei ihren Nachbarn haften.
  • Alle GVO-Anbauer müssen in einen Haftungsfonds einzahlen, aus dem Schäden beglichen werden, die nicht auf schuldhaftes Verhalten eines GVO-Landwirtes zurückzuführen sind. Die EU-Kommission hat diesen Ausgleichsfond am 23.November 2005 gebilligt.