Nationale Koexistenzregelungen

Frankreich

Im Juni 2008 ist in Frankreich ein neues Gentechnikgesetz in Kraft getreten. Der Gesetzentwurf schafft den lange erwarteten Rechtsrahmen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Frankreich und beinhaltet Rechtsgrundlagen für die Koexistenz. Derzeit findet jedoch kein Anbau von gentechnisch verändertem Pflanzen statt. Anfang Februar 2008 hat die französische Regierung ein nationales Anbauverbot für den seit 1998 in der EU zugelassenen MON810-Mais verhängt.

Das neue Gentechnikgesetz enthält Regelungen zur Haftung für wirtschaftliche Einbußen aufgrund von GVO-Einträgen in konventionellen Ernten. Außerdem wurde ein Standortregister eingerichtet.

Die französische Regierung hat per Verordnung einen Mindestabstand beim Mais-Anbau von 50 Metern festgelegt.