Nationale Koexistenzregelungen

Niederlande

Die niederländische Regierung hatte die betroffenen gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden dazu aufgefordert, Koexistenzregeln auszuarbeiten. Die Ergebnisse der dazu eingesetzten van-Dijk-Kommission wurden im November 2004 vorgestellt. Auf Basis dieser Vereinbarung hat der Zentrale Marktverband für Ackerbau (Hoofdproductschap Akkerbouw, HPA) eine Koexistenzverordnung erstellt. Die niederländische Regierung hat diese Verordnung an die EU zur Notifizierung weitergeleitet. Zur Abdeckung von Haftungsansprüchen wurde ein Fond eingerichtet. Im Juli 2008 einigten sich die verschiedenen Mitglieder der Koexistenz-Arbeitsgruppe auf genaue Regeln der Inanspruchnahme.

Die Kernpunkte:

  • Mindestabstände: Kartoffeln drei Meter (zu ökologischem und garantiert „GVO-freiem“ Anbau: zehn Meter), Zuckerrüben 1,5 Meter (bzw. drei Meter zum Öko-/GVO-freien Anbau), Mais 25 Meter (bzw. 250 Meter); Raps: bisher keine konkreten Zahlen.
  • Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen wollen, müssen bis zum 31. Januar des Anbaujahres benachbarte Landwirte über diese Planung informieren. Produziert ein benachbarter Landwirt nach den Regeln des Öko-Landbaus oder hat er gegenüber seinen Abnehmern die Lieferung GVO-freier Ernteprodukte garantiert, dann muss er dies wiederum dem GVO-Anbauer innerhalb von zwei Wochen mitteilen. So kann der GVO-Anbauer rechtzeitig die erweiterten Mindestabstände einplanen.
  • Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen wollen, müssen die Flächen vor der Aussaat, spätestens bis zum 1. Februar jedes Jahres, in ein nationales Register eintragen lassen.
  • Landwirte müssen vor dem GVO-Anbau Schulungen absolvieren und sich als GVO-Anbauer zertifizieren lassen.
  • Haftung: GVO-Landwirte sind bei GVO-bedingten wirtschaftlichen Schäden von Haftungsansprüchen ihrer Nachbarn befreit, wenn sie die Koexistenzregeln eingehalten haben. Schäden, die nicht auf schuldhaftes Verhalten eines GVO-Landwirtes zurückzuführen sind, werden aus einem Fond beglichen. In den Fond zahlen Saatgut-Hersteller, Züchter, Landwirte (auch Öko-Landwirte) und Verarbeiter ein, in der Startphase zusätzlich der Staat