Nationale Koexistenzregelungen

Schweiz

Der Anbau von gv-Kulturpflanzen muss gemäß dem novellierten Gentechnikgesetz vom Januar 2004 so geregelt werden, dass der konventionelle Anbau vor GVO-Einträgen geschützt ist.

Das Bundesamt für Landwirtschaft hatte Koexistenzregeln erarbeitet, die Anfang Oktober 2005 in die öffentliche Anhörung gegangen waren. Wegen des Gentechnik-Moratoriums, für das sich in einer Volksabstimmung Ende 2005 die Schweizer mehrheitlich ausgesprochen haben, hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement diesen Entwurf im Juni 2006 vorerst auf Eis gelegt. Erst nach Ablauf des Gentechnik-Verbots in der Schweizer Landwirtschaft am 27. November 2010 wird weiter darüber beraten werden. In der Zwischenzeit soll ein Nationales Forschungsprogramm „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ neue Erkenntnisse auch zur Koexistenz liefern.