Nationale Koexistenzregelungen

Tschechien

In Tschechien ist eine Koexistenz-Verordnung in Kraft. Wurden in 2005 noch ungefähr 150 Hektar gv-Pflanzen angebaut, so hat sich die Anbaufläche 2008 auf über 8.000 Hektar (8.380 ha) vervielfacht.

  • Sicherheitsabstände Maisanbau: Zwischen Bt-Mais und benachbarten konventionellen Maisfeldern muss ein Mindestabstand von 70 Metern eingehalten werden, zwischen Bt-Mais und ökologischem Maisanbau 200 Meter. Durch Anlage einer Mantelsaat aus konventionellem Mais, der zusammen mit dem Bt-Mais verwertet wird, kann dieser Abstand verringert werden. Eine Reihe Mantelsaat ersetzt zwei Meter Abstand.
  • Sicherheitsabstände Kartoffelanbau: Zwischen Feldern mit gv-Kartoffeln und konventionellen Kartoffelfeldern muss ein Abstand zwischen drei und zehn Metern eingehalten werden. Zu Flächen mit Bio-Kartoffeln erhöht sich der Sicherheitsabstand auf 20 Meter.
  • Flächenmeldung: Ab 2006 müssen Landwirte den gv-Maisanbau bis spätestens eineinhalb Monate vor der Aussaat beim Landwirtschaftsministerium anmelden und eine zusätzliche Mitteilung 30 Tage nach der Aussaat machen. Die Meldung muss ebenso an die Nachbarlandwirte erfolgen.
  • Felder, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, müssen gekennzeichnet werden. Außerdem besteht die Pflicht, Aufzeichnungen zum Anbau mindestens fünf Jahre aufzubewahren.