Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

Neue Richtlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung von gentechnisch veränderten Pflanzen

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat neue, grundlegend überarbeitete Richtlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung gentechnisch veränderter (gv-) Pflanzen veröffentlicht. Das Dokument macht den Entwicklern von gv-Pflanzen genaue Vorgaben, welche Daten für einen Zulassungsantrag in der EU nötig sind und wie diese erhoben und ausgewertet werden müssen.

Jose Manuel Barroso, Catherine Geslain-Lanéelle

Catherine Geslain-Lanéelle, Geschäftsführende Direktorin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), José Manuel Barroso, Präsident der EU-Kommission. Vor mehr als zwei Jahren haben die EU-Kommission und der Ministerrat die EFSA damit beauftragt, neue Richtlinien zur Bewertung der Umweltsicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen zu erarbeiten.

Die neuen Richtlinien schreiben detailliert vor, welche Daten erforderlich sind, um die gesetzlich geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung für gentechnisch veränderte Pflanzen durchführen zu können. Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass sich mögliche Auswirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen auf die Umwelt oder die Gesundheit von Mensch und Tier nicht von denen vergleichbarer konventioneller Pflanzen unterscheiden. Die Sicherheit einer neuen gv-Pflanze wird nicht absolut, sondern relativ zu einer herkömmlichen Vergleichspflanze bewertet.

Bereits Anfang 2008 hatte die Europäische Kommission die EFSA damit beauftragt, die Richtlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung von gv-Pflanzen zu überarbeiten. Insbesondere sollten verstärkt mögliche Langzeiteffekte von gv-Pflanzen und potenzielle Auswirkungen auf Nicht-Zielorganismen berücksichtigt werden.

Auch der EU-Umweltministerrat beschloss Ende 2008 eine kritische Überprüfung der Richtlinien und dabei nicht nur die EU-Mitgliedsstaaten und ihre zuständigen Behörden einzubinden, sondern auch Interessenvertreter etwa von Umweltverbänden und Saatgutfirmen. Der Entwurf der Richtlinien wurde von der EFSA Anfang 2010 zudem für zwei Monate ausgelegt und die Öffentlichkeit eingeladen, sie zu kommentieren. Nahezu 500 Anmerkungen gingen ein.

Nun liegt das Ergebnis dieses Verfahrens vor: Ein vom EFSA-Expertengremium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verfasstes wissenschaftliches Gutachten mit den neuen, weitaus präziseren Richtlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung von gv-Pflanzen. Künftig müssen sie von allen Antragstellern befolgt werden, die neue gv-Pflanzen in der EU zulassen wollen.

Insbesonders ist die Sicherheit neuer gv-Pflanzen in Bezug auf folgende Punkte zufriedenstellend zu klären:

  • Die ungewollte Ausbreitung der gv-Pflanzen, einschließlich Gentransfer zwischen Pflanzen.
  • Der Gentransfer von gv-Pflanze zu Mikroorganismen.
  • Die Wechselbeziehung zwischen gv-Pflanze und Zielorganismen (Schädlinge).
  • Die Wechselbeziehung zwischen gv-Pflanze und Nicht-Zielorganismen.
  • Die Auswirkung landwirtschaftlicher Anbau- oder Erntetechniken, die bei einer bestimmten gv-Pflanze zum Einsatz kommen.
  • Die Wirkungen der gv-Pflanze auf biogeochemische Prozesse (z.B. Bodenqualität).
  • Die Auswirkungen der gv-Pflanze auf die Gesundheit von Mensch und Tier.

Darüber hinaus hat das EFSA-Gremium auch festgelegt, wie die Pflanzen ausgesucht werden müssen, die bei der Umweltverträglichkeitsprüfung als Vergleichsbasis herangezogen werden, und an welchen Standorten die entsprechenden Versuche und Studien durchgeführt werden müssen. Die Richtlinien enthalten zudem eine Vielzahl von Details wie etwa die zu befolgenden statistischen Verfahren.