Kritik an bisherigen Freilandversuchen

Indien: Kommission empfiehlt zehnjähriges Gentechnik-Moratorium

Eine vom obersten indischen Gericht beauftragte Kommission hat Kritik an der Regulierung, Durchführung und Auswertung von Freilandversuchen mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Indien geäußert. Nach Ansicht der Kommission ist es notwendig, ein zehnjähriges Moratorium zu verhängen.

Um gv-Pflanzen wie insektenresistente Auberginen wird in Indien immer wieder gestritten. Nun rät eine vom obersten Gericht eingesetzte Expertenkommission zu einem zehnjährigen Moratorium für alle Freilandversuche.

Verschiedene Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen hatten im Frühjahr 2012 vor dem indischen Supreme Court gegen die Freisetzung gentechnisch veränderter (gv-)Pflanzen in Indien geklagt. Das Gericht setzte eine Kommission aus fünf Wissenschaftlern ein, die Mitte Oktober 2012 einen Zwischenbericht vorlegte.

Die Kommission kritisiert die offenbar durchaus gängige Praxis, wonach Freilandversuche mit gv-Pflanzen an Subunternehmer vergeben und auf Feldern von Landwirten durchgeführt werden. Dies hat mehrfach zu Protesten von benachbarten Landwirten geführt. Die Kommission fordert, dass für Freilandversuche mit gv-Pflanzen eigene, abgeriegelte Versuchsflächen auf den Grundstücken von Agrarforschungsinstituten und Firmen eingerichtet werden.

Außerdem kritisiert die Kommission, dass die Mitglieder der beiden bisher zuständigen Ausschüsse – das Genetic Engineering Appraisal Committee (GEAC) und das Review Committee on Genetic Manipulation (RCGM) – diese Tätigkeit nicht hauptberuflich ausübten und sich daher nicht mit der gebotenen Gründlichkeit mit den Freilandversuchen beschäftigen könnten. Es solle eine Regulierungsinstanz mit hauptamtlich tätigen Wissenschaftlern aufgebaut werden, die Experten auf dem Gebiet der biologischen Sicherheit sind. Dabei müsse jeglicher Interessenkonflikt ausgeschlossen werden. Im Falle des RCGM sei das nicht möglich, da das RCGM dem Department of Biotechnology zugeordnet sei, dessen Aufgabe die Förderung der Biotechnologie sei.

Nach dem Willen der Kommission sollten die Daten und Unterlagen zu allen bisher in Indien durchgeführten Freilandversuchen erneut geprüft werden. Außerdem sollten in Zukunft Fütterungsstudien zur Pflicht werden, die zum Teil vor den Freilandversuchen durchgeführt werden sollten.

Das Fazit des Berichtes lautet, dass für Freilandversuche mit allen gv-Pflanzen, die potenziell vom Menschen konsumiert werden, ein zehnjähriges Moratorium verhängt werden solle und dass in dieser Zeit die oben genannten Veränderungen implementiert werden sollen. Außerdem solle ein Moratorium über Freilandversuche mit herbizidtoleranten gv-Pflanzen verhängt werden, bis eine noch einzusetzende Expertenkommission über mögliche Auswirkungen dieser Pflanzen auf Gesundheit und Umwelt beraten habe. Bereits im August 2012 hatte sich eine andere, vom indischen Parlament eingesetzte Kommission für ein Gentechnik-Moratorium ausgesprochen.

Ein Vertreter von Advanta India Ltd., einer der größten indischen Saatgutfirmen, äußerte, derartige Regelungen würden sehr nachteilige Folgen für die Industrie mit sich bringen. Der Supreme Court kommt möglicherweise bereits Ende Oktober zu einer Entscheidung.