UN-Naturschutzkonferenz

Bonner Mandat: Grundregeln für die Nutzung der Genressourcen

Bis zum Jahr 2010 will sich die Weltgemeinschaft auf einen fairen Vorteilsausgleich für die Nutzung genetischer Ressourcen verständigen. Das hat die UN-Naturschutzkonferenz in Bonn beschlossen. Die völkerrechtlich verbindlichen Bestimmungen sollen in die Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) aufgenommen werden.

Abschlusspresse- konferenz am 30. Mai in Bonn: Achim Steiner, Direktor des UN-Umweltprogramms, Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, Ahmed Djoglaf , Exekutivsekretär der UN-Konvention für biologische Vielfalt (von links nach rechts).

Delegierte während der Eröffnungssitzung der Konferenz

Fotos (2): CBD

Der Leitgedanke ist, Unternehmen aus Industriestaaten, die Gewinn aus der wirtschaftlichen Nutzung der biologischen Vielfalt ziehen, einen Ausgleich leisten zu lassen. Der entschädigungslosen Ausbeutung genetischer Ressourcen in den Entwicklungsländern, der so genannten Biopiraterie, soll ein Riegel vorgeschoben werden. Das „Bonner Mandat“ erteilt Deutschland, das derzeit den Vorsitz der CBD-Konferenz innehat, den Auftrag, gemeinsam mit den Unterzeichnern der Konvention bis zur 10. Vertragsstaatenkonferenz 2010 in Japan einen beschlussfähigen Text für ein Regime zum Vorteilsausgleich (Access and Benefit Sharing – ABS) auszuarbeiten.

Bisher sind alle Bemühungen dazu seit Einführung der Biodiversitätskonvention im Jahr 1992 gescheitert. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel stellte zum Abschluss der zweiwöchigen Tagung in Bonn fest: „Nach 16 Jahren Stillstand sind wir endlich ein entscheidendes Stück vorangekommen“. Der Minister sprach von einem Durchbruch und einem „sehr, sehr guten Ergebnis“. Der Vorsitzende des UN-Umweltprogramms (UNEP), Achim Steiner, resümierte: „Wir haben neuen Wind in den Segeln dieser Konvention, und das war auch höchste Zeit“.

Die 9. Vertragsstaatenkonferenz (COP 9) diskutierte auch über die Nutzung gentechnisch veränderter Bäume. Die Risiken einer Freisetzung wurden von den Delegierten unterschiedlich bewertet. Forderungen nach einem Moratorium für die Anwendung der Gentechnik in der Forstwirtschaft konnten sich nicht durchsetzen. Wie Minister Gabriel erläuterte, setzte die Konferenz eine Expertengruppe ein. Sie soll bis 2010 Kriterien zur Risikoabschätzung entwickeln.

Zu den weiteren Konferenzthemen zählten Maßnahmen gegen den illegalen Holzeinschlag, der Aufbau eines Netzwerkes von Schutzgebieten und Finanziers („Life Web“) sowie nachhaltige Kriterien für die Produktion von Biokraftstoffen.

Umweltverbände: Nur "protokollarische Forschritte"

Die Umweltverbände Deutscher Naturschutzring (DNR), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) bescheinigten der Konferenz nur „protokollarische Fortschritte“. In den Gesprächen über einen Vorteilsausgleich für die Nutzung der biologischen Vielfalt sei lediglich der Weg für weitere Verhandlungen geebnet worden. Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger warnte davor, gentechnisch veränderte Bäume in Aufforstungsprogrammen zu verwenden. „Die Freisetzung von genveränderten Bäumen und Terminatorpflanzen muss verboten werden. Wirtschaftliche Interessen machen sich beim drohenden Einsatz der Gentechnik im Wald und der Terminatortechnologie auf dem Acker immer deutlicher bemerkbar“, sagte Weiger.

Pflanzenzüchter: Hoffnungen auf ein für alle Seiten tragfähiges Abkommen wurden enttäuscht

Der Bund Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), der Dachverband der europäischen Züchter (ESA) und die Internationale Vereinigung der Saatzüchter (ISF) äußerten sich enttäuscht über den Verlauf der Konferenz. Die Hoffnungen auf eine für alle Seiten tragfähiges ABS-Regime seien noch nicht erfüllt worden. Die Verbände forderten, die Konvention solle sich in den Gesprächen über das Access and Benefit Sharing am „Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITGRFA)“ orientieren. Das Abkommen unter dem Dach der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) war 2001 in Rom verabschiedet worden. Es schafft einen rechtsverbindlichen Rahmen, der den Schutz und die Nutzung aller pflanzengenetischen Ressourcen für die Landwirtschaft regelt. Nach Auffassung der Züchter ist der Vertrag vorbildlich und schafft Transparenz für alle beteiligten Parteien.