Anbauverbot MON810-Mais in Frankreich

EFSA: „Keine neuen Erkenntnisse, die ein Anbauverbot rechtfertigen.“

Das seit Anfang 2008 in Frankreich geltende Anbauverbot für gentechnisch veränderten MON810-Mais ist wissenschaftlich nicht gerechtfertigt. Zu diesem Ergebnis kommt eine erneute Überprüfung von MON810-Mais, die auf Anfrage der EU-Kommission durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt wurde. Auch für die beiden gv-Maislinien Bt11 und 1507 gibt es hinsichtlich ihrer Umweltsicherheit keine neuen Erkenntnisse.

männliche Blüte mit Staubgefäßen und Pollen

Maisblüte: Bt-Pollen - eine Gefahr für Bienen?

Aus der Stellungnahme der EFSA: „Das GMO-Expertengremium stellt fest, dass es aufgrund des niedrigen Expressionsniveaus des Cry1Ab-Proteins (Bt-Toxin) im Pollen in Verbindung mit seiner geringen Toxizität unwahrscheinlich ist, dass es unter normalen Bedingungen zu nachteiligen Auswirkungen auf Bienen kommt. In verschiedenen Labor- und kontrollierten Feldversuchen konnten zudem keine Hinweise für Auswirkungen von MON810-Pollen auf Bienen gefunden werden. Die von Frankreich zur Verfügung gestellten Dokumente liefern keine neuen wissenschaftliche Erkenntnisse, die frühere Sicherheitsabschätzungen von MON810-Mais entkräften könnten.“

(keine offizielle Übersetzung)

Im Januar 2008 hatte die französische Regierung ein nationales Anbauverbot für den seit 1998 in der EU zugelassenen MON810-Mais verhängt, da es „ernsthafte Zweifel“ an seiner Sicherheit gebe. Frankreich hatte sich dabei auf eine Schutzklausel in der EU-Freisetzungsrichtlinie (2001/18) berufen und der EU-Kommission verschiedene aktuelle wissenschaftliche Veröffentlichungen übergeben. Diese bezogen sich auf verschiedene Untersuchungen und Literaturstudien zu möglichen Auswirkungen von MON810-Mais auf verschiedene Nicht-Zielorganismen, aber auch mögliche gesundheitliche Risiken.

Die Kommission hatte daraufhin die EFSA beauftragt, die von Frankreich angeführten Studien auf neue sicherheitsrelevante Erkenntnisse hin auszuwerten. Am 29. Oktober schloss das zuständige Expertengremium der EFSA die Beratungen dazu ab.

Die Gutachter stellten fest, dass die vorgelegten Studien keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse liefern, welche die frühere Sicherheitsbewertung von MON810 entkräften könnten. Das französische Anbauverbot für MON810 sei daher „wissenschaftlich unbegründet“.

Auch für die beiden gv-Maislinien Bt11 und 1507 bekräftigte die EFSA ihre frühere Sicherheitsbewertung. Beide gv-Maislinien sind trotz einer positiven Bewertung durch die EFSA von der EU-Kommission bisher nicht zugelassen worden, da vor allem EU-Umweltkommissar Stavros Dimas bezweifelte, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte ausreichend berücksichtigt worden seien.

Die Kommission hatte der EFSA dazu elf neuere Veröffentlichungen vorgelegt. In ihrer aktuellen Stellungnahme kommt die EFSA zu dem Ergebnis, dass weder diese Studien, noch weitere aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen neue Hinweise liefern, um den beiden gv-Maislinien eine Zulassung zu versagen. Beantragt ist, Bt11 und 1507-Mais für den Anbau in der EU zuzulassen.