Cartagena-Protokoll zur Biologischen Sicherheit: Fünfte Vertragsstaatenkonferenz

UN-Konferenz beschließt internationale Haftungsregeln für ökologische Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen

In Nagoya (Japan) hat am Montag die fünfte UN-Konferenz zur Biologischen Sicherheit (COP MOP 5) begonnen. Vertreter von 160 Unterzeichnerstaaten des Cartagena-Protokolls beraten bis einschließlich Freitag über die Umsetzung dieser internationalen Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Handel mit lebenden gentechnisch veränderten Organismen (LMO). Nach sechs Jahren ist es jetzt gelungen, ein Abkommen mit verbindlichen Regeln für die Haftung und Entschädigung im Falle von ökologischen Schäden durch LMO auszuhandeln.

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Eröffnung in Nagoya (Japan): Fünfte Konferenz der Vertragsstaaten des Cartagena-Protokolls über die Biologische Sicherheit, 11. bis 15. Oktober 2010.

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Das Cartagena-Protokoll wurde im Jahr 2000 als internationales Abkommen für den sicheren Verkehr, Umgang und Anwendung von lebenden gentechnisch veränderten Organismen verabschiedet und trat 2003 in Kraft. Bis heute sind 159 Staaten dem Protokoll beigetreten.
Fotos: cop10.japan/flickr

William Ruto, Forschungsminister Kenya

William Ruto, Kenias Forschungsminister: „Westliche Länder dürfen den Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen zur Bekämpfung von Hunger nicht blockieren“.
Foto: Capital News, Nairobi

Das neue Zusatzabkommen zum seit 2003 rechtskräftigen Cartagena Protokoll für die Biologische Sicherheit legt erstmals international verbindliche Regeln und Prozeduren für Haftung und Entschädigungen fest. Der Entwurf dieses Abkommens wurde bereits vor der offiziellen Eröffnung der Konferenz von einer Arbeitsgruppe verabschiedet. Diese „Gruppe der Freunde des Vorsitzes“ bestehend aus Regierungsvertretern der an der Konferenz beteiligten Staaten hat sich bereits bei der letzten COP MOP-Konferenz vor zwei Jahren in Bonn konstituiert. Da keine endgültige Einigung über Haftungsregelungen erzielt werden konnte, wurde die Gruppe mit weiteren Verhandlungen beauftragt. In vier Verhandlungsrunden gelang es, die noch strittigen Fragen zu klären und einen Vertragstext vorzulegen, der auf breite Zusstimmung stieß und am Ende der Konferenzwoche in Nagoya offiziell verabschiedet wird.

Nach dem Vertragsentwurf werden alle Regierungen verpflichtet, die Hersteller und Importeure von LMOs zu benennen, die zu Schäden an der biologischen Vielfalt in einem Land geführt haben. Auch landwirtschaftliche Betriebe, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, werden hiervon erfasst. Die Verursacher sollen verantwortlich gemacht werden, etwaige Schäden zu minimieren und das betroffene Ökosystem wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Falls entsprechenden Auflagen nicht Folge geleistet wird, sollen die Regierungen der betroffenen Länder diese Aufgaben übernehmen und die Kosten dafür den Verursachern in Rechnung stellen. Zusätzlich können in den Importländern Gesetze erlassen werden, um die Exporteure zum Abschluss von Versicherungen gegen durch GVO verursachte Schäden zu verpflichten.

Der japanische Agrarminister Michihiko Kano, Gastgeber der diesjährigen Konferenz, bezeichnet diesen Durchbruch als einen Wendepunkt in der Geschichte des Cartagena-Protokolls. Das Abkommen bilde eine gute Grundlage, weltweit die biologische Vielfalt auch für die nächsten Generationen zu erhalten.

Die Einigung auf das nun vorliegende Abkommen kam nicht zuletzt auf Druck von Kenia zustande. Der kenianische Forschungsminister William Ruto betonte auf der Konferenz, dass es auch weiterhin jedem Land erlaubt sei, Haftung und Entschädigungen für durch GVO-Nutzung entstandene ökologische Schäden nach eigenen Gesetzen zu regeln.

Völkerrechtlich verbindlich wird das Abkommen erst, wenn es von 40 Staaten ratifiziert wurde. Ab März 2011 liegt es im UN-Hauptquartier in New York zur Unterzeichnung aus.

Afrikanische Staaten setzen verstärkt auf gentechnisch veränderte Pflanzen

Kenia scheint zugleich die Nutzung von gentechnisch veränderten Pflanzen im eigenen Land forcieren zu wollen. Der Minister sagte, es gehe um die Verbesserung der Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln. Ruto kündigte auf der Konferenz an, in Kürze nationale Regeln für den Umgang mit GVO veröffentlichen zu wollen. Damit solle der Einsatz von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen gefördert werden, etwa frühreifende, trockentolerante sowie krankheits- und schädlingsresistente Sorten. Gleichzeitig betonte er, dass westliche Länder mit ihrer hohen Versorgungssicherheit keine moralische Autorität besäßen, die Nutzung von gv-Pflanzen zur Hungerbekämpfung zu blockieren.

In einer ganzen Reihe von afrikanischen Staaten ist die Entwicklung von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen vorangeschritten. In drei Staaten - Südafrika, Ägypten und Burkina Faso - werden gv-Pflanzen bereits kommerziell angebaut, Kenia wird 2012 damit voraussichtlich starten. In Zimbabwe, Malawi, Tansania, Uganda, Nigeria und Ghana laufen Feldversuche. Diese Länder entwickeln vor allem gentechnisch veränderte Varianten von lokalen Nutzpflanzen, etwa Kuhbohnen, Cassava, Süßkartoffeln und Bananen.