Bundesregierung: Änderung des Gentechnik-Gesetzes

Neue Zuständigkeiten für die Grüne Gentechnik

(12.05.) Künftig sind das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Prüfung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zuständig. Das bislang zuständige Robert-Koch-Institut und das Umweltbundesamt werden nur noch Stellungnahmen abgeben. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes vor, den die Bundesregierung beschlossen hat.

Bisher ist im Zuständigkeitsbereich des Bundesumweltministeriums das Umweltbundesamt (UBA) als Einvernehmensbehörde für die Genehmigung von Freisetzungen und des In-Verkehr-Bringens von gentechnisch veränderten Organismen zuständig. Diese Regelung erscheint der Bundesregierung jedoch vor allem historisch begründet und nicht mehr sachgerecht. Die Fachkompetenz für die Beurteilung der Auswirkungen von GVO auf die Natur sieht die Regierung in erster Linie beim Bundesamt für Naturschutz. Aus diesem Grund wird die von Prof. Hartmut Vogtmann geleitete Bonner Behörde künftig die Umweltwirkungen von GVO-Freisetzungen zu prüfen haben.

Das jetzt dem Bundestag zur Beratung vorliegende Gesetz entzieht ferner dem Robert-Koch-Institut (RKI) die Zuständigkeit für Genehmigungen nach dem Gentechnikgesetz und verlagert sie zum Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Damit wird das BVL unter anderem die für Genehmigungen nach der Novel-Food-Verordnung zuständige Lebensmittelprüfstelle. Das RKI wird Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren für die Freisetzung und das In-Verkehr-Bringen von GVO abgeben. Damit soll die spezifische Fachkompetenz des Instituts auf den Gebieten der Molekular- und Mikrobiologie weiter in die Genehmigungsentscheidungen einbezogen werden. Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit soll beim BVL angesiedelt werden.

Große Novelle soll folgen

Mit der Gesetzesänderung wird die Koalitionsvereinbarung umgesetzt, die Federführung für die Gentechnik künftig dem Bundesverbraucherministerium zu übertragen und nicht länger dem Bundesgesundheitsministerium. Dies war durch einen Organisationserlass des Bundeskanzlers am 22. Oktober 2002 mit sofortiger Wirkung angeordnet worden. Die Verlagerung der Zuständigkeiten der nachgeordneten Behörden folgt diesem Beschluss, denn das BVL ist dem Verbraucherministerium nachgeordnet, das RKI dem Gesundheitsressort. Die Neuordnung im Geschäftsbereich des Umweltministeriums, also die Zuständigkeit vom UBA auf das BfN zu übertragen, hatte der Kanzlererlass allerdings nicht vorgesehen. Dieser Schritt hatte sich angekündigt, als Bundesumweltminister Jürgen Trittin Anfang März eine entsprechende Neuverteilung angeordnet hatte. Mit den Zuständigkeiten sollen die Ressourcen, also in erster Linie die zuständigen Mitarbeiter der Behörden, ebenfalls verlagert werden. Geplant ist, die Gesetzesänderung bis zum Herbst abzuschließen. Der Bundesrat muss dem Entwurf nicht zustimmen.

Indes arbeitet das Verbraucherministerium weiter an einer großen Novelle des Gentechnikgesetzes, um das Gentechnikrecht nicht nur organisatorisch, sondern auch fachlich anzupassen. Dabei geht es unter anderem um die Umsetzung der neuen EU-Freisetzungsrichtlinie. Damit ist die Bundesregierung seit Oktober 2002 im Verzug. Die Europäische Kommission hat deshalb bereits ein Mahnverfahren eingeleitet. Trotz des jetzt vorliegenden Vorschaltgesetzes dürfte die erwartete große Novelle ebenfalls in die Beteiligung der zuständigen Behörden eingreifen, denn eine endgültige Regelung soll der umfassenden Neuregelung des Gentechnikgesetzes vorbehalten bleiben.