Zuständigkeiten im Gentechnikrecht

Vermittlung gescheitert

(14.11.) Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich gestern in Berlin nicht auf einen Kompromiss zur Anpassung der Zuständigkeiten im Gentechnikrecht einigen können.

Nach dieser dritten und letzten Sitzung gilt das Vermittlungsverfahren als gescheitert. Der Gesetzentwurf wird nun in seiner ursprünglichen Fassung am 28. November wieder auf der Tagesordnung des Bundesrates stehen. Es ist davon auszugehen, dass die Länderkammer dann Einspruch gegen das Gesetz erhebt. Dieser Einspruch kann vom Bundestag mit der Koalitionsmehrheit überstimmt werden.

Somit ist absehbar, dass die Bundesregierung die von ihr geplante Verlagerung der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes (UBA) für die Genehmigung von Freisetzungen und die Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf das Bundesamt für Naturschutz (BfN) durchsetzen wird. Der Bundesrat hatte dies Ende September als fachlich nicht nachvollziehbar abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen.

Gleichzeitig sollen mit dem Gesetz die gentechnikrechtlichen Zuständigkeiten des Robert-Koch-Instituts auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übertragen werden. Dieser Schritt ist zwischen Bund und Ländern unstrittig, denn damit wird auf Behördenebene nachvollzogen, dass die Federführung in der Gentechnik seit Ende vergangenen Jahres nicht mehr beim Bundesgesundheitsministerium, das für das Robert-Koch-Institut zuständig ist, sondern bei Bundesverbraucherministerin Renate Künast liegt, zu deren Geschäftsbereich das BVL gehört. Der Streit um die Zuständigkeiten für gentechnikrechtliche Prüfungen und Genehmigungen sieht damit einem Ende entgegen.

Weiterhin völlig offen ist hingegen die künftige Regelung der Haftung und Koexistenz bei einem eventuellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Zu der von Verbraucherministerin Künast geplanten großen Novelle des Gentechnikgesetzes gibt es trotz inzwischen monatelanger Vorgespräche keinen abgestimmten Regierungsentwurf.