Änderung zum Gentechnik-Gesetz

Bundestag beschließt neue Zuständigkeiten

(03.07.) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat heute der Bundestag ein Gesetz zur Verlagerung der Zuständigkeiten im Gentechnikrecht in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Mit der Gesetzesänderung wird die Zuständigkeit des Umweltbundesamtes (UBA) für die Genehmigung von Freisetzungen und das In-Verkehr-Bringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf das Bundesamt für Naturschutz (BfN) übertragen.

Außerdem wird die Zuständigkeit für Genehmigungen nach dem Gentechnikgesetz vom Robert-Koch-Institut (RKI) auf das neue Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übergehen.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Die Länderkammer kann gegen die Novelle zwar Einspruch erheben. Der Bundestag kann diesen Einspruch aber nach der Sommerpause mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit zurückweisen. Somit könnte das Gesetz im Herbst in Kraft treten.

In der Bundestagsdebatte kritisierte die Opposition, Absicht der Gesetzesänderung sei, Entscheidungen künftig weniger nach wissenschaftlichen Kriterien zu treffen und stärker an politischen Intentionen der rot-grünen Koalition auszurichten. Dies wies Bundesumweltminister Jürgen Trittin nachdrücklich zurück. Es sei eine „bodenlose Unterstellung“, zu behaupten, das Bundesamt für Naturschutz arbeite ideologisch statt wissenschaftlich.