Umsetzung EU-Freisetzungs-Richtlinie

Neues Gentechnik-Gesetz: Nicht vor Ende 2004

(11.12.) Im Januar 2004 soll ein erster Entwurf für ein neues deutsches Gentechnik-Gesetz vorgelegt werden. Nun hat sich das Bundeskanzleramt in den Streit zwischen den zuständigen Bundesministerien eingeschaltet.

Seit Monaten können sich die fünf am Verfahren beteiligten Bundesministerien nicht auf einen Entwurf für ein neues Gentechnik-Gesetz verständigen. Während das federführende Verbraucherschutzministerium mit dem Gesetz vor allem die „gentechnik-freie“ Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln absichern will, streben die SPD-geführten Ministerien für Wirtschaft und Forschung Rahmenbedingungen an, die eine praktische Nutzung der Grünen Gentechnik zulassen.

Nun hat das Bundeskanzleramt die Koordinierung übernommen. Nach Darstellung eines Sprechers des Verbraucherschutzministeriums stehe eine Einigung kurz bevor. Auf einer Tagung des BÖLW (Bund für Ökologische Lebensmittelwirtschaft) hatte der BMVEL-Staatsekretär Matthias Berninger erklärt, die grünen Forderungen seien im wesentlichen durchgesetzt worden.

Das neue Gentechnik-Gesetz kann frühestens im Spätsommer in Kraft treten. Jedoch ist der Bundesrat zustimmungspflichtig. Da mehrere Bundesländer erhebliche Bedenken an der bisher erkennbaren Ausrichtung des Gesetzes angemeldet haben, dürfte sich das Gesetzgebungsverfahren weiter verzögern.

Mit dem Gentechnik-Gesetz soll die neue EU-Freisetzungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Diese ist seit Oktober 2002 rechtskräftig. Da die Bundesregierung bisher der Verpflichtung nicht nachgekommen ist, die EU-Richtlinie umzusetzen, hat die EU-Kommission gegen Deutschland und weitere Mitgliedstaaten eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet.