EU-Kommission erteilt Zulassung

Ende des Moratoriums

(19.05.2004) Die EU-Kommission hat am 19. Mai den Import von Lebensmitteln aus gentechnisch verändertem Bt11-Zuckermais genehmigt. Damit endet das seit 1998 in der EU bestehende Zulassungsmoratorium. Schon bald ist mit Entscheidungen über weitere Anträge zu rechnen.

David Byrne, Kommissar für Gesundheits- und Verbraucherschutz: „GV-Süßmais wurde einer weltweit beispiellos strengen Bewertung vor dem Inverkehrbringen unterzogen. Die wissenschaftliche Bewertung hat ergeben, dass er genau so sicher ist wie konventionelle Maissorten. Die Lebensmittelsicherheit steht also außer Frage, hier geht es um die Wahlfreiheit des Verbrauchers.“

Die EU-Kommission musste über die Zulassung entscheiden, nachdem weder der zuständige EU-Ausschuss noch der Ministerrat sich auf eine Zustimmung oder Ablehnung hatten einigen können.

Die wissenschaftliche Bewertung habe ergeben, dass der Bt11-Mais genau so sicher sei wie konventionelle Maissorten, erklärte Verbraucherschutzkommissar David Byrne. Importierter Bt11-Dosenmais muss gemäß der neuen EU-Verordnung als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden. Der Bt11-Mais ist mit einem spezifischen Erkennungsmarker versehen. Damit kann der gv-Mais jederzeit nachgewiesen werden, so dass die gesetzlich geforderte Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Die Zulassung ist zehn Jahre gültig.

Mitgliedstaaten: Keine Mehrheiten

Schon zwei Mal hatte die Kommission vergeblich versucht, im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette eine Entscheidung über die Bt11-Mais-Produkte herbeizuführen. Auch im Agrarministerrat fand sich Ende April keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine Zulassung: Irland, die Niederlande, Finnland, Schweden, Großbritannien und Italien waren dafür, Dänemark, Griechenland, Frankreich, Luxemburg, Österreich und Portugal dagegen. Deutschland, Belgien und Spanien enthielten sich.

Nun können Maiskolben oder Körner in Dosen aus Bt11-Zuckermais in der EU vermarktet werden. Seit 1998 ist die Einfuhr von Bt11-Mais ebenso zulässig wie die daraus erzeugten Futtermittel und verarbeiteten Lebensmittel wie Stärke, Öle oder Mehle. Der Anbau von Bt11-Mais in der EU ist beantragt, aber noch nicht entschieden.

Bt11-Mais wird seit mehreren Jahren in USA, Kanada, Argentinien, Südafrika und Japan angebaut. Die Ernteprodukte werden in viele Länder exportiert und zu Futter- und Lebensmitteln verarbeitet.

Nicht die Politiker haben die Wahl, sondern die Konsumenten

Zahlreiche weitere Anträge auf Zulassung von gv-Pflanzen und GVO-Lebensmitteln warten auf eine Entscheidung. In einigen Fällen ist die wissenschaftliche Sicherheitsbewertung bereits abgeschlossen. Obwohl einige EU-Länder sich gegen die Grüne Gentechnik sperren, dürfte es schwer fallen, als sicher eingestufte Produkte abzulehnen. Eine Genehmigung kann nur versagt werden, wenn es wissenschaftlich begründete Zweifel an der Sicherheit geben sollte.

Die grundsätzlichen politischen Entscheidungen, den Anbau von gv-Pflanzen und die Vermarktung von GVO-Produkten in der EU zuzulassen, sind gefallen. Ein neuer, strenger Rechtsrahmen für GVOs ist in Kraft, der vor allem Wahlfreiheit für Konsumenten garantieren soll. Daran haben alle Mitgliedstaaten und das EU-Parlament mitgewirkt.

Nun haben die Konsumenten die Wahl: Wenn Sie die Gentechnik ablehnen, können sie das in ihre Kaufentscheidungen einfließen lassen.